Urteil
Weil er in einer Stellenanzeige gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen hat, muss ein Unternehmer Entschädigung zahlen.
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.