Aachen (abz). Das Arbeitsgericht Aachen hat entschieden, dass Helferinnen im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen und lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.