Recht_Steuern
Wie der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks mitteilt, ist mit dem zweiten SGB-IV-Änderungsgesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in neun Branchen für die Betriebsinhaber die Pflicht zur Anmeldung ihrer Mitarbeiter bereits vor Aufnahme der Beschäftigung (Sofortmeldung) und für die Beschäftigten selbst die Pflicht zur Mitführung von Ausweisdokumenten eingeführt worden.
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