Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks macht noch einmal deutlich, welche Angaben künftig bei unverpackter Ware sein müssen.Berlin (abz). Von Sonntag, 14. Dezember, an gelten die neuen Kennzeichnungspflichten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Eigenen Angaben zufolge beobachtet der ZV, dass verschiedene Dienstleister die Verunsicherung der Branche nutzten, um durch die...
