Steuer & Recht

Verteilung gilt erst ab 2006

Bis 31. Dezember 2005 sind Disagio voll abzugsfähig


Hannover (pu). Im voraus oder in einem Einmalbetrag gezahlte Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren können durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2004 nicht mehr im Jahr der Vorausgabung voll abgezogen, sondern müssen auf den Zeitraum der Überlassung gleichmäßig verteilt werden. Diese Vorschrift sollte für Ausgaben gelten, die nach dem 31.12.2003 geleistet wurden. Der Leistungsempfänger kann die entsprechenden Einnahmen sofort bei Zufluss oder gleichmäßig verteilt auf den Zeitraum versteuern, für den die Vorauszahlung vereinbart ist.

Damit erfolgt eine Anlehnung an die bisherige Verwaltungsanweisung, nach der Einmalzahlungen auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden konnten.

Diese Neuregelung gilt nur für Vorauszahlungen für eine Grundstücknutzung (Erbbauzinsen), stellte das Bundesministerium der Finanzen klar. Für andere Vorauszahlungen (Mobilienleasing) gilt das Gesetz erst ab dem Kalenderjahr 2005.

Für ein Disagio oder Damnum ist die Verteilung auch erst bei Abschluss nach dem 31. Dezember 2005 vorzunehmen.


Artikel vom 25.08.2005
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