Steuer & Recht
Versprochenenen Komfort auch bieten
Schwerwiegende Mängel bei Ferienwohnung rechtfertigen Abschlag auf Reisepreis
München (p). Viele Urlauber ziehen einem anonymen Hotelzimmer die private Atmosphäre einer Ferienwohnung vor. Dies muss keineswegs Abstriche beim Komfort bedeuten, vorausgesetzt, die Versprechungen des Anbieters bewahrheiten sich vor Ort. „Waren die Angaben des Veranstalters unzutreffend, liegt meist ein wertmindernder Reisemangel vor“, erläutert Regina Spieler, Rechtsexpertin bei der D.A.S. Bis zu 20 Prozent Abschlag können etwa geltend gemacht werden, wenn sich etwa die bestens ausgestattete Wohnküche als karge Kochnische entpuppt. Hat der Mieter beim Veranstalter ein Leistungspaket gebucht, können die Mängel der Ferienwohnung auf den gesamten Reisepreis durchschlagen: „Der geringere Erholungswert mindert unter Umständen auch die Kosten des Mietwagens“, erläutert die D.A.S.-Juristin. Wird ein Leihwagen in Anspruch genommen, sollte der Urlauber in jedem Fall Sorgfalt walten lassen: Schon bei der Abholung muss geklärt werden, ob das Fahrzeug über eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung verfügt und womöglich unerkannte Beschädigungen vorhanden sind. Ebenso sollten Absprachen zum Betanken des Fahrzeugs und besondere nationale Bestimmungen erfragt werden. Mietverträge sollte der Reisende immer in einer für ihn verständlichen Sprache verlangen, fragliche Punkte direkt ansprechen und schriftlich festhalten lassen.
Artikel vom 24.05.2006
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