Steuer & Recht

Pauschbeträge aktualisiert

Warenentnahme monatlich pauschal verbuchen


Berlin (p). Das Bundesministerium für Finanzen hat vor kurzem die für Unternehmer wichtigen aktualisierten Pauschbeträge für die unentgeltlichen Wertabgaben veröffentlicht.

Die unentgeltlichen Wertabgaben (Sachentnahmen) beruhen nach Angaben der Finanzverwaltung auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Aufschläge wegen individueller persönlicher Ess- und Trinkgewohnheiten zu, heißt es in der Meldung weiter. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderung der Pauschbeträge.

Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder vom 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.

Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge nach Schätzung zu erhöhen.

Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das übliche Warenangebot.

Bei gemischten Betrieben, z. B. Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft, ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Artikel vom 24.01.2008
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