Steuer & Recht

Kühlen Kopf bewahren

Was nach einem Autounfall unbedingt zu beachten ist


München (p). Man war nur einen Moment lang nicht bei der Sache – und schon hat es gekracht: Wird man als Autofahrer in einen Unfall verwickelt, hat besonnenes Verhalten Priorität. Dazu gehört als oberste Pflicht für jeden Beteiligten, umgehend anzuhalten. „Wer den Unfallort vorzeitig verlässt, begeht Unfallflucht“, warnt Regina Spieler, Rechtsexpertin bei der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Das kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“ Bei Personenschäden sind die Beteiligten verpflichtet, für rasche Hilfe zu sorgen und die Unfallstelle abzusichern. Bei geringen Sachschäden hingegen – darunter versteht man in der Regel einen Sachschaden bis ca. 2000 Euro – muss die Unfallstelle zügig geräumt werden. „Zuvor sollten allerdings die Unfallspuren gesichert werden – durch Fotos oder Markierungen mit Kreide aus dem Verbandskasten“, empfiehlt die D.A.S.-Juristin. Die Beteiligten können dann entscheiden, ob sie die Polizei einschalten wollen. Unverzichtbar ist die Erstellung eines von allen Beteiligten zu unterzeichnenden Protokolls. Darin sollten sämtliche relevanten Informationen, wie Fahrzeug-Kennzeichen, -Typen und Baujahr, die Personalien von Fahrer, Fahrzeughalter und Zeugen sowie Ort und Zeit des Unfalls stehen. Unbedingt abzuraten ist, von einem vorschnellen Schuldeingeständnis. Das kann als Verletzung der Obliegenheit sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Weitere Informationen:

www.das-rechtsportal.de


Artikel vom 25.08.2006
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