Steuer & Recht
Inhaber trägt das Risiko
Ungünstiger Umsatz kein Grund für Mietminderung
Witten (ott). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich im Beschluss vom 3. 5. 2005 – I – 24 U 223/04 – mit der Frage befasst, ob der Betriebsinhaber einer Bäckerei, die in gemieteten Räumen geführt wird, gegenüber dem Vermieter eine ungünstige Umsatz- und Gewinnentwicklung seines Geschäftes geltend machen kann. Die vom Betriebsinhaber gerügten Gebrauchseinschränkungen waren aber weder Fehler der Mietsache noch stellten sie zurechnungsfähige Eigenschaften dar. Die dem Betriebsinhaber überlassene Betriebsfläche war uneingeschränkt geeignet, eine Bäckerei zu betreiben. Unmittelbare Gebrauchsbeeinträchtigungen gab es nicht. Was der Betriebsinhaber nicht hinnehmen wollte, waren die mittelbaren (negativen) Einflüsse, die nicht der vermieteten Sache anhafteten, sondern von außen mittelbar auf die Mietsache einwirkten. Solche mittelbaren Einwirkungen sind jedoch weder Fehler noch zugesicherte Eigenschaften. Um solche handelt es sich nur dann, wenn sie der Mietsache selbst anhaften.
Artikel vom 27.01.2006
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