Steuer & Recht

Gehalt auch bei Probearbeit


Kiel (hk). Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zur Probe ein, hat der Arbeitnehmer nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein Anspruch auf Zahlung eines Gehaltes. Das entschied das Gericht im Fall eines Betriebs, der einen LKW-Fahrer nach eintägiger betrieblicher Einweisung mehrere Wochen lang ganztägig für LKW-Fahrten eingesetzt hatte, ohne dafür ein Gehalt zu zahlen. In seiner Begründung unterstreicht das LAG, es komme nicht darauf an, ob die Vertragsparteien eine unentgeltliche Zusammenarbeit vereinbart hätten. Der Schutzzweck des Arbeitsrechts verbiete jedenfalls Vereinbarungen, nach denen ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen ohne Gegenleistung zu erbringen habe. Urteil vom 17. März 2005, Az.: 4 Sa 11/05.



Artikel vom 25.08.2005
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