Steuer & Recht

Fristen richtig berechnen

Beispiele für die korrekte Mutterschutzfrist


Bonn (p). Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung dauert grundsätzlich 8 Wochen. Die 6 Wochen Schutzfrist vor der Entbindung berechnen Sie nach dem voraussichtlichen – vom Arzt bescheinigten – Entbindungstermin.

Doch dieser „Regelfall“ ist selten:

Wird das Kind vor dem errechneten Termin geboren, verkürzt sich die vorgeburtliche Mutterschutzfrist (6 Wochen) und die nachgeburtliche (8 Wochen) verlängert sich entsprechend.

Beispiel: Der vom Arzt errechnete Geburtstermin ist Donnerstag, der 1.6.2006. Die Mutterschutzfrist beginnt demnach am Donnerstag, dem 20.4.2006. Kommt das Kind nun bereits am Donnerstag, dem 25.5.2006, auf die Welt, sind bis zu diesem Zeitpunkt erst 5 Wochen der Schutzfrist verstrichen. Die nachgeburtliche Schutzfrist, die bis zum 27.7.2006 dauert, verlängert sich dadurch auf 9 Wochen.

Wird das Kind später geboren, verlängert sich die vorgeburtliche Mutterschutzfrist, ohne dass sich die nachgeburtliche verkürzt.

Beispiel: Der vom Arzt errechnete Geburtstermin ist wiederum Donnerstag, der 1.6.2006. Die Mutterschutzfrist beginnt also ebenfalls am Donnerstag, dem 20.4.2006.

Das Kind kommt aber erst am Dienstag, dem 6.6.2006, auf die Welt. Die vorgeburtliche Mutterschutzfrist beträgt deshalb 6 Wochen und 5 Tage. Die Mitarbeiterin hat aber weiterhin Anspruch auf 8 Wochen Schutzfrist nach der Geburt, also bis Dienstag, den 1.8.2006.

Bei Mehrlingsgeburten oder einer Fehlgeburt verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.


Artikel vom 24.05.2006
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