Steuer & Recht
Energieausweis für Gebäude gefordert
Die Nebenkosten werden so für Käufer und Mieter von Immobilien transparenter
München (p). Was für Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen und Neubauten schon länger gilt, wird schrittweise seit 1. Juli 2008 auch für bestehende Häuser Realität: Ein Zertifikat gibt über den Energieverbrauch Auskunft. Rot steht für einen hohen, Grün für einen sehr niedrigen Verbrauch.
Nachdem Strom, Gas und Öl immer teurer werden, werden sich zukünftig viele Kauf- und Mietinteressenten dieses Zertifikat bei der Hausbesichtigung vorlegen lassen.
Schlecht gedämmte alte Häuser werden dann nur zu schlechteren Bedingungen vermietet oder verkauft – dadurch wird Druck auf die Eigentümer erzeugt, ihre Objekte zu modernisieren.
Wer den Ausweis
benötigt
Für bestehende Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Juli 2008 Pflicht, für später errichtete Wohngebäude am 1. Januar 2009. „Den Energieausweis benötigt allerdings nur, wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte“,
erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. „Wer sein Haus hingegen dauerhaft selbst nutzt, kann sich dieses Gutachten sparen“. Sinnvoll ist es jedoch auch dann, sein Haus auf energetische Schwachstellen zu überprüfen und so langfristig den Energieverbrauch zu reduzieren.
Der Ausweis in zwei Varianten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) bildet die Rechtsgrundlage für den neuen Energieausweis. Sie setzt eine EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. „Der Energieausweis informiert über den gegenwärtigen Energiebedarf
beziehungsweise Energieverbrauch des Gebäudes. Aus ihm soll jeder Laie
die Energieeffizienz eines Gebäudes ablesen können – dies soll eine
Einschätzung der künftigen Nebenkosten erlauben“, erklärt Anne Kronzucker.
Es wird zwei Varianten des Energieausweises geben:
den etwas teureren bedarfsbasierten Ausweis, der die Energieeffizienz des Hauses an Kriterien wie der Wärmedurchlässigkeit der Bauteile und der Qualität der Heizung festmacht und danach den Endenergiebedarf errechnet.
den günstigeren verbrauchsbasierten Ausweis, der auf den gemessenen Verbrauch von Energie der letzten Bewohner abstellt.
Welcher Ausweis ist nötig
Eigentümer größerer Wohngebäude (mit mehr als vier Wohneinheiten) können zwischen beiden Modellen wählen.
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen besteht das Wahlrecht nur, wenn das Haus nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung vom 1. August 1977 gebaut oder später dementsprechend modernisiert wurde. Ansonsten muss ein Bedarfsausweis angefertigt werden.
Bis 1. Oktober 2008 können sich alle Hauseigentümer wahlweise Energieausweise auf Verbrauchs- oder Bedarfsbasis erstellen lassen. Die Geltungsdauer dieser Ausweise beträgt – wie auch bei den nach diesem Stichtag erstellten – zehn Jahre.
Weitere Informationen
www.das-rechtsportal.de
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