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Thema Luftschleieranlagen


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Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein fordern Behörden die Installation

Rellingen (bkv). In Schleswig-Holstein weitet sich das Thema Luftschleieranlagen/Überdruckanlagen weiter aus. Hier vertreten einige Landkreise die Auffassung, dass eine Luftschleieranlage in Back-Shops bei Vorliegen einer abstrakten Gefahr für die dort angebotenen Lebensmittel gefordert werden kann. Eine solche abstrakte Gefahr wird bereits dann angenommen, wenn die Snackzubereitung nicht in einem eigens dafür vorgesehenen verschlossenen Raum stattfindet, sondern im Hintertresenbereich.

Des Weiteren wird das Vorliegen einer abstrakten Gefahr angenommen, sofern feine Backwaren mit nicht durcherhitzter Füllung sowie weitere zu kühlende Produkte nicht in einem rundherum verschlossenen Kühltresen angeboten werden. Obwohl den Mitgliedern gegenüber beteuert wird, es handele sich hier jeweils um Entscheidungen, die anhand des Einzelfalls getroffen werden, werden die Anlagen pauschal gefordert. Gespräche mit den Veterinärämtern der betreffenden Landkreise des Landes Schleswig-Holstein blieben bisher leider erfolglos. „Bitte achten Sie darauf, dass behördliche Bescheide (Baugenehmigungen / Gaststättenerlaubnis / Nutzungsänderungen etc.) mit der Auflage zur Installation einer Luftschleieranlage versehen sein können. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist ist die Auflage bestandkräftig und kann behördlicherseits vollzogen werden. Wenn Sie mit der Forderung nach dem Einbau einer Luftschleieranlage konfrontiert werden, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle“, so die BKV-Nord.

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