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Regional
Bäckerinnungsverband Saarland: Neuer Manteltarifvertrag, Cumarin in Zimtprodukten, Strom- und Energiesteuer auf der Tagesordnung
In Sachen Energiekosteneinsparung ist noch einiges drin. Das wurde jedenfalls in den Beiträgen auf der Delegiertentagung des Bäckerinnungsverbands Saarland in Saarbrücken deutlich gemacht. Zudem standen die Änderungen im neuen Manteltarifvertrag, das leidige Thema Cumarin und die Würdigung von Claudia Schaefer, die in Paris vom Rat der Europäischen Unternehmerfrauen für ihr Lebenswerk ausgezeichnet wurde auf dem Programm (ABZ, Nr.27, Seite 3). Eine Ehrung, die der Branche insgesamt förderlich ist, wie Verbandsgeschäftsführer Gerd Wohlschlegel verdeutlichte, der den Delegierten einen aktuellen Beitrag des Saarländischen Rundfunks vorspielte, in dem die agile Unternehmerin und Frau von Landesinnungsmeister Roland Schaefer einmal mehr eine außerordentlich gute Figur gemacht hat.
Weniger erfreulich sind die Informationen, die Wohlschlegel zu den Höchstwerten bei Cumarin gab. Zwar gebe es noch keine neue Verordnung, aber er appellierte an die Kollegen, die in einem Entwurf für die europäische Aromenverordnung vorgegebenen Werte einzuhalten: Für traditionelle Backwaren, bei denen Zimt in der Verkehrsbezeichnung angegeben ist (Zimtsterne, Zimtwaffeln) gelten 50 mg/kg, für Feine Backwaren ohne Zimt in der Verkehrsbezeichnung (Lebkuchen, Pfeffernüsse) 15 mg/kg. Hier sei mit strengen Kontrollen zu rechnen.
Beim neuen Manteltarifvertrag (gültig seit 1. September 2008 bis mindestens 31. Dezember 2013) verwies Verbandsgeschäftsführer Wohlschlegel auf einige Verbesserungen für das Bäckerhandwerk (u.a.):
Alle Verkaufsstellen sind im Geltungsbereich eingeschlossen.
Raucherpausen werden nicht entlohnt.
Wenn an einem Feiertag gearbeitet wird und der Feiertag auf einen Werktag fällt, entfällt der Ersatzruhetag; dies gilt auch für Sonntagsarbeit.
Ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund von Pflegezeit, vermindert sich der Jahresurlaub entsprechend. Der gesetzliche Mindesturlaub wird hiervon nicht berührt.
Jahressonderzuwendungen wurden erhöht (von 430 auf 500 Euro). Geringfügig Beschäftigte (z. Z. 400 Euro) sind ausdrücklich ausgenommen.
Der Energiekostenanteil hat sich in den Betrieben deutlich erhöht (5 bis 10 Prozent bezogen auf den Umsatz). Ein triftiger Grund, alle Einsparmöglichkeiten in diesem Bereich auszunutzen, wie Unternehmensberaterin Andrea Stanzel auf der Versammlung betonte. Allein durch die Preisvergleiche und -verhandlungen könne ein Unternehmen durch die Auswahl des richtigen Stromanbieters (je nach Stromverbrauch) jährlich rund 1500 Euro sparen. Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen bietet der Erlaubnisschein mit dem sich die Stromsteuer von 20,5 auf 12,3 Euro pro MWh reduzieren lässt. Auch das Energiesteuergesetz bietet Einsparmöglichkeiten (Erdöl, Gas und Flüssiggas), die es zu nutzen gelte, so Stanzel, die zu günstigen Konditionen sowohl Strompreisvergleiche als auch die Anträge im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuer übernimmt. Mit dem BIV Saarland gibt es einen Rahmenvertrag.
Abschließend stellten Vertreter der Umweltzentrums Saarbrücken ergänzend das Projekt „Clever saniert“ vor, mit dem Angebot, Betriebe in Sachen Energieeinsparung zu betreuen. Infos: www.clever-saniert.de