Baden & Württemberg
BIV Baden zur Änderung des Gaststättengesetzes
Karlsruhe (p). In einer Stellungnahme zu der am 1. Juli in Kraft getretenen Änderung des Gaststättengesetzes teilt der BIV Baden folgendes mit:
Einer Gaststättenerlaubnis bedarf es nicht mehr, wenn lediglich
alkoholfreie Getränke
unentgeltliche Kostproben
zubereitete Speisen oder
in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreicht werden.
Leider sahen sich bisher weder das Wirtschaftsministerium noch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg in der Lage, eine rechtlich verbindliche Stellungnahme zu möglichen landesrechtlich einschränkenden Vorschriften zu machen.
Der BIV Baden kann bisher keine gesetzlichen Einschränkungen der Landesbauordnung erkennen und geht daher vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung durch die genannten Ministerien davon aus, dass Bäckereien ohne das Erfordernis der Gaststättenkonzession und ohne weitere Beschränkungen Sitzgelegenheiten anbieten können.
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06.07.2005: