ABZ - Das Fachportal für Bäcker

Keine Beschränkungen


Anzeige

Baden & Württemberg

BIV Baden zur Änderung des Gaststättengesetzes

Karlsruhe (p). In einer Stellungnahme zu der am 1. Juli in Kraft getretenen Änderung des Gaststättengesetzes teilt der BIV Baden folgendes mit:

Einer Gaststättenerlaubnis bedarf es nicht mehr, wenn lediglich

alkoholfreie Getränke

unentgeltliche Kostproben

zubereitete Speisen oder

in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreicht werden.

Leider sahen sich bisher weder das Wirtschaftsministerium noch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg in der Lage, eine rechtlich verbindliche Stellungnahme zu möglichen landesrechtlich einschränkenden Vorschriften zu machen.

Der BIV Baden kann bisher keine gesetzlichen Einschränkungen der Landesbauordnung erkennen und geht daher vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung durch die genannten Ministerien davon aus, dass Bäckereien ohne das Erfordernis der Gaststättenkonzession und ohne weitere Beschränkungen Sitzgelegenheiten anbieten können.

Auch interessant

Auf Kundenorientierung und Innovation setzen

Dass jede Krise auch ihre Chance hat, dies wurde auf der Marketing- Tagung des LIV Württemberg in den großzügigen Räumen der Architektenkammer deutlich von fünf Referenten aus verschiedener Betrachtungsweise überzeugend dargeboten. mehr...

Weitere Artikel aus Regional vom 06.07.2005:

Anzeige