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Baden & Württemberg
Innungen Mosbach und Buchen: Seminar über neue EU-Lebensmittel-Hygiene-VO
Dallau (ck). Ein Seminar über die neue EU-Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (EU-LMHV) veranstalteten die Bäckerinnungen Buchen und Mosbach mit dem Bäckerinnungsverband (BIV) Baden.
Hygiene sei, so Referent Ernst Schwefel, Betriebsberater beim BIV Baden, die Lehre von der Erhaltung und Pflege der Gesundheit sowie von den Maßnahmen zur Gesunderhaltung des einzelnen Menschen und der Völker. Im engeren Sinn würden unter diesem Begriff Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten verstanden.
Die neue EU-LMHV gelte seit Jahresbeginn unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten Europäischen Union. Bei der Umsetzung der neuen EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung sollte den Bäcker- und Konditormeistern bewusst sein, dass sie sich schon seit Jahren mit den Risiken des Produkthaftungsgesetzes und den aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG, heute: Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch, LFGB) resultierenden Pflichten auseinander setzen müssen.
Die ihnen hieraus obliegende Pflicht, ordnungsgemäße, hygienisch einwandfreie Produktions- und Betriebsverhältnisse nachzuweisen, um Haftungsansprüchen zu entgehen und Bußgelder und Straftaten vermeiden zu können, werde bei fachgerechter Umsetzung der neuen EU-LMHV sicherlich erleichtert. Bei den heute bestehenden Haftungsrisiken, die selbst bei ausreichender Versicherung bis zur Existenzgefährdung eines Betriebes reichten, sei es notwendig, die neue EU-LMHV zur „Chefsache zu machen”.
Die EU-LMHV beinhalte nichts grundsätzlich Neues. Jeder Bäckerei-/Konditoreibetrieb war auch bisher aufgrund der Lebensmittel-Hygieneverordnung des Bundes zur hygienischen Arbeitsweise verpflichtet gewesen. Die Hauptanforderungen der beiden Verordnungen waren und sind: Lebensmittelhygiene, betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen sowie Hygieneschulungen der Mitarbeiter. Erstmals seien die von den Betrieben ergriffenen Hygienemaßnahmen zu dokumentieren.
Um den Bäckerei- und Konditoreibetrieben die notwendige Hilfestellung bei der Umsetzung des Rechts in die betriebliche Praxis zu geben, habe der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks gemeinsam mit seinen Landesinnungsverbänden schon zu der alten Bundes-LMHV das offizielle „Verfahren für Leitlinien für eine gute Lebensmittelhygiene-Praxis nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung” durchgeführt. Ziel der nach diesem Verfahren erstellten Leitlinie sei die Hilfestellung für die Betriebe, ihre „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis” auf einen Standard zu bringen, der ihnen die Durchführung „Betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen (BMK)” erleichtert.
Die zu dokumentierenden betrieblichen Maßnahmen und Kontrollen können unter Verwendung der Vorlagen der Hygiene-Leitlinien des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks sachgerecht erfüllt werden. Da die Leitlinie nach der neuen EU-LMHV fort gilt, wurde diese redaktionell angepasst und die zugrunde liegende Verordnung neu eingefügt und wo notwendig kommentiert. Die neue Leitlinie werde auch den Zielen der neuen EU-Verordnung gerecht.
Diese Verordnung lasse den Betrieben die notwendige Gestaltungsfreiheit bei der Erreichung hoher Hygienestandards, weil sie z. B. durchgehend die Abhängigkeit der zu ergreifenden Maßnahmen von der Größe der Betriebe betone. Somit sollte eine zu große unrealistische Belastung von kleinen Bäckereibetrieben vermieden werden.
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