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Thüringen
Themen der Innung Ilmkreis: Preisauszeichnung, Toiletten, betriebliche Altersvorsorge
Heyda (eta). So nutzt man Anlässe: Das Gewerbeamt inspizierte die Bäckerei Mann in Arnstadt und Torsten Mann, der Bäckermeister und Obermeister der Bäckerinnung Ilmkreis, vereinbarte mit dem Besucher sogleich, dass dieser seine Feststellungen bei der nächsten Innungsversammlung auswertet.
Gesagt – getan! Also bildete einen ersten inhaltlichen Schwerpunkt der Innungsversammlung das Thema Preisschilder: Schwächen bei der Preisauszeichnung. Ein Problem haben der Behörde zufolge manche (Back-)Warenanbieter damit, die Schilder den richtigen Produkten zuzuordnen. So geschehe es, dass Preisschilder liegen- bzw. stehen bleiben, während die zugehörigen Waren inzwischen verkauft sind. Oder dass Auszeichnungen oder Waren deswegen den Platz gewechselt haben. Das erschwert Kunden zweifellos die Orientierung, was offenbar keiner der Versammlungsteilnehmer anders sah.
Das gleiche wäre der Fall, wenn das Schild bzw. die Aufschrift zu klein ist. Der Versammlungsgast vom Gewerbeamt machte kategorisch klar: Es gehört zum Recht des Kunden, richtig informiert zu werden. Diesem Recht genügten nicht allein Listen, auf denen die Preise der Waren stehen, auch wenn dies in der Vergangenheit mehrfach so praktiziert wurde. „Das ist nicht zulässig, es wurde nur geduldet“, mussten sich der Obermeister und seine Kollegen sagen lassen.
Die Gelegenheit schien günstig, weitere Probleme des Gewerberechts anzusprechen und so kam auch das Thema Stehcafés und Toilettenpflicht – ja oder nein? zur Sprache. Im Sinne der Vereinfachung des Geschäftsverkehrs werde es bei der Freiheit von dieser Pflicht bleiben, hörten die Ilmkreis-Bäcker.
Die Stimmen derer, die dergleichen anzweifeln, waren aber in dieser Versammlung nicht zu überhören. Einigkeit bestand offenbar dahingehend, dass bei Ausschank von Alkohol ein Problem droht. Torsten Mann hielt mit seiner Position nicht hinter dem Berg: Die Toilette könnte ein Service sein - „man muss es von Kundenseite sehen...“
Um Haftungsfreistellung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ging es im nächsten Tagesordnungspunkt. Der dazu eingeladene Versicherungsvertreter erklärte umfassend und eindringlich die Wichtigkeit der richtigen Information, da im Falle eines „Versorgungsschadens“ der Arbeitgeber haftbar gemacht werden könnte. Zu empfehlen sei ihm daher die Einbindung eines Erfüllungsgehilfen aus dem Kreis der Arbeitnehmer und unabdingbar der schriftliche Nachweis der Information.
Dritter Schwerpunkt dieser Veranstaltung waren Fragen der überbetrieblichen Lehrunterweisung. Hierzu nahm Petra Rosenkranz, Ausbilderin im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt, das Wort. In den neuen ÜLU-Plänen werde zunehmender Wert auf Teamarbeit der Lehrlinge gelegt – was sich bei Praxistests als sehr schwierig erwiesen habe. Zumal aufgrund der teils geringen Vorbildung der jungen Leute. Aus Sicht zumindest mehrerer Innungsmitglieder problematisch ist die Orientierung auf mehr Schöpfertum – die Azubis sollen Waren entwickeln. Müssen Lehrlinge etwas können oder entwickeln? fragte der Innungsobermeister rhetorisch. Und er verhehlte nicht die Begründung, dass sich die Meister doch nicht gern von ihrem Nachwuchs ins Handwerk pfuschen lassen wollen.
Erfreuliche Nachricht vom Obermeister gegen Ende dieser Innungsversammlung: Der Landesinnungsverband hat Geld für Schulungen. Vielleicht könnte das Anlass sein, sich mit den Kollegen der Innung Erfurt zusammenzutun, um eine ausreichende Teilnahme zu sichern. Jedenfalls sollte man sich die Chance nicht entgehen lassen, auch Meister hätten Lernbedarf.
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