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Regional
Vorsitzende der Prüfungsausschüsse über die Details der Vorschriften informiert
Der stellvertretende Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann konnte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses – wie bereits im Januar 2008 – auch in diesem Jahr wieder ein stark besetztes Plenum begrüßen. Auf der Tagesordnung stand zuvorderst die Information über die formellen Anforderungen an die Gesellen- und Lehrabschlussprüfungen.
Verstöße können fatal sein
Der Referent Michael Scholze ist in der Handwerkskammer für München und Oberbayern zuständig für Zwischen-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen. Bei der Tagung schockte er viele der Anwesenden mit der Aussage, dass bereits ein Verstoß gegen Detailvorschriften zur Annullierung und somit zur Wiederholung der gesamten Prüfung führen kann. Zu allen Fragen der Besetzung der Prüfungsausschüssen sowie der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen und auch der Dokumentation zeigte er sich als äußerst kompetenter Ansprechpartner.
Fachlehrer Reinhard Küffner, Mitglied im Berufsbildungsausschuss des Verbandes, stellte die neuesten Umsetzungsvorschläge zur Abschlussprüfung für die Bäckereiverkäufer/innen vor.
Musterlösungen erbeten
Diese Vorschläge animierten die Tagungsteilnehmer dazu, auch für diese Prüfungen Musterlösungen zu erbitten, wie sie der Verband zuvor bereits für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Bäcker/innen und die Zwischenprüfung der Fachverkäufer/innen erarbeitet hatte.
