Anzeige
Bayern
LIV-Geschäftsführer Filter zur Zutaten-Kennzeichnung
Die seit November letzten Jahres geltende Kennzeichnungspflicht von Backwaren war Thema der jüngsten Monatsversammlung der Bäckerinnung München.
Dr. Wolfgang Filter, LIV Geschäftsführer referierte über die deutlich verschärften Vorschriften. „Vermeiden Sie Fertigpackungen“ war seine Botschaft, schließlich gelte die Kennzeichnung von Zutaten und allergenen Stoffen nur für Fertigpackungen. Wer allerdings Produkte in Fertigpackungen anbiete, müsse darauf jetzt alle Zutaten über 2 Prozent-Anteil und die Bestandteile zusammengesetzter Zutaten nennen.
Wie die Diskussion zeigte, führte dies bei vielen Mitgliedsbetrieben im Weihnachtsgeschäft zu Problemen, weil z.B. die Plätzchen eines Plätzchentellers so viele Zutaten enthielten, dass die Etiketten den Umfang eines Romans erhalten würden.
Dr. Filter konnte den Bäckern aber keine Hoffnungen machen. Zwar sei die Hygiene im Betrieb und Herstellung und Lager und Backwaren nach wie vor wichtiger als eine hundertprozentig richtige Kennzeichnung. Doch seien auch diese Pflichten gesetzlich vorgeschrieben und würden bei Verstößen entsprechend verfolgt bzw. bestraft.
Insbesondere die Kennzeichnungspflichten allergener Stoffe müssen befolgt werden, weil die Zahl der Allergiker zunimmt und die Konsequenzen einer in diesem Fall unzureichenden Etikettierung dramatisch sein können.
Kleine Apfelpastete aus Plunderteig
Der in der SWR 3-Fernsehsendung „Kaffee oder Tee?“ vorgestellte Kuchen des Monats Februar ist die „Kleine Apfelpastete aus Plunderteig“. mehr...
Foto: Deppisch" />