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Niedersachsen
Bruchhausen-Vilsen (tkl). „Von der besser gewordenen konjunkturellen Situation müssen auch die Mitarbeiter profitieren.“ Diesen Appell richtete Jens Leßmann, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Diepholz, in einem Referat an die Mitglieder der Bäckerinnung des Kreises.
Der Mitarbeiterbindung könnten neben höheren Lohnzahlungen auch Qualifikationsmaßnahmen dienen, die vom Arbeitgeber bezahlt würden. Ein Beispiel dafür sind die Benimm-Kurse, die die Bäckerinnung Diepholz Auszubildenden und anderen Beschäftigten anbietet; sie werden sogar öffentlich gefördert. Obermeister Hans-Hermann Hansemann stimmte dem Referenten zu. Die Arbeitgeber sollten auf freiwilliger Basis „beim Lohn etwas dazu tun“. Schließlich hätten auch die Arbeitnehmer erhöhte Kosten.
In seinem Referat ging Jens Leßmann schwerpunktmäßig auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Vor allem bei den Stellenausschreibungen liefere es eine Reihe juristischer Fallstricke. Leßmann riet unter anderem dazu, keine Hinweise auf bevorzugte Altersangaben zu bieten und keine Fotos anzufordern. Sonst setze man sich unter Umständen dem Verdacht aus, dass ältere Bewerber diskriminiert werden sollten.
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