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Bayern
München (p). Der im Sommer letzten Jahres zwischen dem Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk und der Gewerkschaft NGG abgeschlossene Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer des bayerischen Bäckerhandwerks vom 18. 5. 2006 wurde rückwirkend zum 1. Juli 2006 vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für allgemeinverbindlich erklärt. Von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst wird auch die Protokollnotiz über „Freizeitausgleich für ältere Arbeitnehmer“ vom 28.
Reise in die Vergangenheit
Auf dem Erntedank- und Handwerker-Fest in und um Hofgut Rettershof im Taunus war auch die Bäckerei Peter Neuhaus mit von der Partie. mehr...