Baden & Württemberg

Zum Ehrenmeister ernannt

BWHT würdigt die Verdienste von Erwin Teufel


Stuttgart (p). Mit der Ernennung zum Ehrenmeister des baden-württembergischen Handwerks hat der Baden-Württenbergische Handwerkstag (BWHT) die Verdienste von Ministerpräsident a.D. Erwin Teufel gewürdigt.

Im Rahmen der Veranstaltung „WechselZeiten“ im Forum der Landesbank Baden-Württemberg betonte Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert, der langjährige Ministerpräsident habe sich mit seiner erfolgreichen politischen Arbeit den Respekt und die Anerkennung der gesamten Handwerksorganisation erworben. Hackert dankte Teufel „für die konstruktive, manchmal kritische aber immer gute Zusammenarbeit“. In allen Gesprächen mit Teufel sei zum Ausdruck gekommen, was man bei vielen anderen Politikern schmerzlich vermisse: „Ein Gespür für Mittelstand und Handwerk.“

Zentrales Thema der gemeinsamen Handwerkspolitik sei von Anfang an die Handwerksordnung gewesen, sagte Hackert. Überlegungen zur Abschaffung des Meisterbriefs habe Teufel eine deutliche Absage erteilt: „Sie waren mit uns der Meinung, dass der Grundsatz der geprüften Qualifikation kein reiner Selbstzweck ist und schon gar nichts mit einer Abschottung der Handwerkermärkte zu tun hat, sondern eine volkswirtschaftlich sinnvolle Regelung darstellt.“ Dauerthema sei auch das Mittelstandsförderungsgesetz gewesen. Insbesondere in der für das Handwerk sehr wichtigen Frage der mittelstandsfreundlichen Vergabe öffentlicher Aufträge habe sich Teufel hinter das Handwerk gestellt.

Ein Feld besonders enger Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Handwerk war in der zweiten Hälfte der 90er bereits das Thema der Ausbildungsplätze. Hackert: „Die Einrichtung der Ausbildungsgipfel zwischen Wirtschaftsorganisationen und Landesregierung hatte in diesen Jahren ihren Ursprung.“

Dass die auf drei Jahre angelegte Informations- und Nachwuchskampagne großzügig vom Land und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird, sei auch dem ehemaligen Ministerpräsidenten zu verdanken.


Artikel vom 13.07.2005
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