Thüringen
Wo ist die Maus geblieben?
Thüringer Lebensmittelüberwachung registriert weniger Verstöße
Erfurt (eta). Mäusefellreste und Pharao-Ameisen in Backwaren. Auf diese wies nicht die Zeitung mit den vier großen Buchstaben hin, sondern der Thüringer Gesundheitsminister, als er nämlich vor wenigen Tagen in der Staatskanzlei den Lebensmittelbericht 2004 vorstellte. Richtiger gesagt, den Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2004.
In dieser Publikation kam das backende Gewerbe mehrfach vor, wie es auch in den Vorjahren geschah. Allerdings hob Minister Dr. Klaus Zeh generalisierend hervor, das – „von vereinzelten Ausnahmen abgesehen“ – die Verbraucher den in Thüringen angebotenen Lebensmitteln vertrauen können. Die „übergroße Mehrheit“ der Betriebe komme also ihrer Sorgfaltspflicht nach. Gleichwohl müsse „man“ aber auch „selbst aufpassen, gucken, schmecken...“
Zumal die amtlichen Lebensmittelüberwacher 2004 nachweislich weniger Brote und Kleingebäcke unter die Lupe nahmen als im Jahr zuvor: 2003 waren von ihnen 106 Proben untersucht worden, ein Jahr darauf nur 66. Erfreulicherweise konnten 2004 auch weniger dieser Proben beanstandet werden – statt 19 nur noch sechs. Dabei betrug die Zahl der Proben aus Thüringen jeweils etwas über 60, wovon die der beanstandeten von neun auf fünf zurückgingen.
Zum Beispiel: Die Bezeichnung einer Probe als Butterbrezeln wurde wegen des geringen Buttergehaltes als irreführend beurteilt. Nicht zum Verzehr geeignet waren fünf Proben mit Verunreinigungen wie Vorratsschädlingen, verkohlten Altbrotresten und anderen schwarz-braunen Klümpchen und eben Mäusefellteilen.
Bei Feingebäcken war die Ausbeute der Überwacher um einiges umfangreicher. 2004 untersuchten sie 452 Proben aus Thüringen. Beanstandet wurden davon etwa 10 Prozent. Beide Werte entsprachen etwa denen im Jahr davor.
So waren vier als Baumkuchen bezeichnete Proben mit einer kakaohaltigen Fettglasur versehen. Dies ist auch bei Kenntlichmachung nicht erlaubt. Der zu geringe Buttergehalt eines Baumkuchens wurde als Wertminderung beurteilt.
Drei Proben waren verschimmelt, zwei feuchte Kuchen zeigten großflächige Schimmelbildung.
Eine Butterkremtorte und eine Probe Zitronenröllchen wurden wegen des Nachweises von Salmonella Enteritidis und vier Kuchenproben wegen des Nachweises von Salmonella Typhimurium als gesundheitsschädlich nach § 8 LMBG beurteilt. Fünf dieser Proben standen im Zusammenhang mit Erkrankungsgeschehen.
Bei den untersuchten Proben betrafen die Beanstandungen meist die Kennzeichnung. Wie der Minister erklärte, führen die Lebensmittelüberwachungsämter zusätzlich zu den planmäßigen Betriebskontrollen spezielle Überwachungsmaßnahmen durch. Im vergangenen Jahr gehörte dazu die Überprüfung der Kennzeichnung von Zusatzstoffen. Was die genannten Mäusefellreste betrifft, so der Minister, „da fragt man sich, wo ist das andere Teil geblieben ...“
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