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Monatsversammlung der Innung München: Absicherung von Angehörigen


München (ke). Um die Versorgung von Familienangehörige ging es auf der jüngsten Mitgliederversammlung der Bäcker-Innung München. Wie kann im Falle eines Unfalls – und wie für den Ruhestand am besten vorgesorgt werden? Die neue Handwerker-Unfallschutz-Versicherung stellte Michael Schönpflug vom Münchner Verein vor. Über die Altersvorsorge informierte Günther Reichenthaler von der Handwerkskammer für München und Oberbayern. Wenn ein Selbständiger in seinem Betrieb die Ehefrau oder Verwandte mitarbeiten lässt, kann es ein böses Erwachen geben: Obwohl jahrelang Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt wurden, kann sich im Fall der Arbeitslosigkeit ergeben, dass es kein Geld von der Arbeitsagentur gibt. Denn die Arbeitsverwaltung hat den Familienangehörigen bei der Antragstellung auf Arbeitslosigkeit überraschend als Unternehmer und nicht als Arbeitnehmer eingestuft. Auf Einladung der Bäcker-Innung München referierte Günther Reichenthaler über diese Problematik und empfahl dringend, für im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige den Sozialversicherungsstatus feststellen zu lassen. Obermeister Heinz Hoffmann wies die Teilnehmer aus den Mitgliedsbetrieben darauf hin, dass entsprechende Antragsformulare über die Geschäftsstelle erhältlich seien. Mittlerweile, so warnte Günther Reichenthaler, gäbe es aber auch auch das umgekehrte Phänomen: Unternehmensberater versuchten mitarbeitenden Familienangehörige den Status eines Unternehmers zuzuschreiben, um damit Rückzahlungen geleisteter Sozialversicherungsbeiträge zu erreichen. Auch hier sei dringend Beratung nötig, weil damit auch auf Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung verzichtet wird und weil die Rückzahlung zu gravierenden steuerlichen Problemen führen kann.



Artikel vom 13.07.2006
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