Hessen
Vorteile effektiver Verbandsarbeit präsentiert
Delegiertentagung des Bäckerinnungsverbands (BIV) Hessen: Verbraucherschutz und AGG beschäftigt die Branche / PR-Aktionen vorgestellt
Bad Homburg (dtp). „Die Bäkos haben es schon gut verstanden, sich den Veränderungen anzupassen,“ sagte LIM Klaus Hottum, „andere haben da zum Teil noch Schwierigkeiten.“ Er hielt im Rahmen seines Situationsberichts zum Verbandstag des BIV Hessen einen Rundblick über die verschiedenen Bereiche, die die Bäcker betrifft. „Die Wirtschaft boomt, es ist weiterer Zuwachs zu erwarten, die Zahlen der Arbeitslosen gehen zurück,“ stellte er fest. Den Politikern sei das nur recht, damit könnten sie glänzen. Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel verstehe es, wunderbare Sonntagsreden zu halten, aber montags kämen dann die Tritte gegen das Handwerk.
LIM Hottum strich heraus, die Bäcker genießen bei den Verbrauchern noch großes Vertrauen, was jedoch leider im Nachlassen begriffen sei. Zum Thema Verbraucherschutz meinte LIM Hottum, wenn man alle denkbaren Möglichkeiten in Betracht ziehen würde, müssten quasi 99 Prozent aller Produkte hinsichtlich Allergenen ausgezeichnet werden. Die Vorschriften zur Beachtung der Einflüsse gingen in die Richtung, die ganze Verantwortung auf die Herstellern zu schieben, und das sei genau der falsche Weg. Dazu verwies LIM Hottum auf die Flops bezüglich Cumarin und Mohn, wo sehr viel Spektakel ohne jeden zu greifenden Hintergrund erzeugt worden sei.
Klare Regelungen gefordert
Es gebe nirgendwo so große Rechtsunsicherheit wie bei den Nahrungsmitteln, weil ein breites Spektrum von Interpretationsmöglichkeiten gegeben sei. Hottum forderte in diesem Zusammenhang klare Regelungen in den Bundesländern für die Kontrollen, welche wie in Hessen kostenfrei sein müssten.
Zum Thema Beruf und Ausbildung sagte der Landesinnungsmeister, das Berufsbild der Bäcker sei schlecht, das der Bäckereien als Branche gut. Diese Diskrepanz sei unter anderem damit zu erklären, dass viele der Lehrlinge das Anforderungsprofil für Bäcker nicht erfüllen könnten. Qualifizierter Nachwuchs werde aber gebraucht und gesucht. Zu den Aussichten am Markt meinte er, es werde wie im letzten Jahr Gewinner und Verlierer geben. Die Zukunft werde auf jeden Fall nicht leichter. Eine Fusion der Berufsgenossenschaft BGN mit der des Fleischerhandwerks sei schon ziemlich sicher, weitere Veränderungen seien auf diesem Sektor nicht auszuschließen.
Die Geschäftsführung verschiedener Innungen durch Margit Ebert von Königstein aus habe sich in jeder Hinsicht als positiv erwiesen, sei aber erst der Anfang. Es werde ein Netzwerk aufgebaut, um den Innungen die Leistungen des Verbandes zu vermitteln. „Alles ist im Wandel, schnell oder weniger schnell,“ schloss Klaus Hottum seine Ausführungen.
Verbandsgeschäftsführer Stefan Körber teilte mit, in Hessen sind zur Zeit 816 backende Betriebe in Innungen und Verband. Das bedeute auf Grund der Eintragungen bei den Kammern einen Organisationsgrad von 76,2 Prozent einschließlich ruhender Betriebe, die aus verschiedenen Gründen noch nicht aus der Handwerksrolle ausgetragen sind.
Den Innungen und Mitgliedsbetrieben wird in Kürze ein Handbuch übergeben. Darin sind in knapper Form etliche Tipps und Hinweise enthalten, die den Umgang zum Beispiel auch mit Medien erleichtern sollen. Weiter eine Auflistung der Vorteile, die eine Mitgliedschaft in der Innung zur Folge hat. Damit könnten vielleicht auch abseits stehende Betriebe vom Wert einer Mitgliedschaft in Innung und Verband überzeugt werden.
AGG beschäftigt Arbeitgeber
Körber informierte über Veränderungen in der Struktur des Handwerks in Hessen, über die Arbeit der Zentralen Aufgabenkommission zur Erstellung von Fragen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie zum AGG. Hier kam eine Liste an Punkten, die die Arbeitgeber künftig zu beachten haben:
–Achten Sie auf neutrale Stellenausschreibungen.
–Führen Sie Bewerbungsgespräche möglichst mit Zeugen und – stellen Sie keine Fragen, die auf Diskriminierung zielen.
–Notieren Sie sich den wesentlichen Inhalt des Gespräches.
–Dokumentieren Sie bei abgelehnten Bewerbern die Gründe für die Ablehnung.
–Händigen Sie den Personal-Fragebogen erst nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages aus.
–Benennen Sie eine Beschwerdestelle.
–Geben Sie das AGG und § 61 b Arbeitsgericht-Gesetz sowie einen Hinweis auf die Beschwerdestelle bekannt, zum Beispiel durch Aushang am Schwarzen Brett.
–Unterrichten Sie Ihre Mitarbeiter über das AGG, klären Sie über Unzulässigkeit von Benachteiligungen auf.
–Unterbinden Sie bestehende Belästigungen und Benachteiligungen konsequent durch Maßnahmen die geeignet, erforderlich und angemessen sind (Mitarbeitergespräche, Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Kündigung).
–Dokumentieren Sie die ergriffenen Maßnahmen.
–Überprüfen Sie bestehende Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen auf Benachteiligungen.
Körber stellte mit angenommenen Zahlen dar, was der BIV Hessen in den letzten Jahren an politischen und wirtschaftlich Vorteilen für seine Mitglieder erreicht habe.
Er kam bei seiner Rechnung auf einmalig rund 15.000 Euro und jährlich knapp 5000 Euro, die der einzelne Betrieb durch den Einsatz des Verbandes spare.
Werbewirksame Aktionen
Sandra Becht vom Team Öffentlichkeitsarbeit stellte Aktionen der kommenden Monate vor und ließ auch Aktivitäten aus dem letzten Jahr kurz Revue passieren. Darunter auch Mitschnitte vom Hessenfernsehen als Beispiel guter PR für das Bäckerhandwerk. Mit den Bäkos zusammen werden nach den großen Ferien im Sinne von integriertem Marketing eine oder mehrere Aktionen gefahren, die den Kunden im Bäckerfachgeschäft besonders ansprechen sollen. Detaillierte Angaben werden noch erarbeitet und den Betrieben zu gegebener Zeit vorgestellt.
Für die Hessenbäcker wird zum Schulstart nach den großen Ferien ebenfalls eine Aktion geplant. Hier soll eine Frühstücksdose mit Gutschein zum tragenden Werbemittel werden, während jedem einzelnen Betrieb die weitere Ausgestaltung je nach Lust, Laune und kreativen Ideen freigestellt bleibt. Zum Hessentag in Butzbach wird die Innung Wetteraukreis an einem Tag an zentraler Stelle eine Aktivität entwickeln, welche die Öffentlichkeit auf das Bäckerhandwerk hin weist.
Holger Knieling übermittelte Grüße der Bäko Zentrale Süd und plädierte für weitere Stärkung der Zusammenarbeit. Etwa auf den Sektoren Speise-eis und Bio-Produkte.
Zum Schluss stand eine Änderung der Satzung auf dem Programm. In § 15 Abs. 2 solle der Teilsatz „und das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“ gestrichen werden. Dies, so lautete die Erklärung dafür, hänge zum Teil mit dem AGG zusammen, sei aber auch ein Zugeständnis an veränderte Strukturen. Denn die Streichung bedeutet, dass jetzt wieder Personen in den Vorstand des BIV Hessen gewählt werden können, die diese Altergrenze schon erreicht haben und die weiteren nötigen Kriterien erfüllen.
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