Hessen
Vor allem Schlagsahne beanstandet
Jahresbericht der hessischen Lebensmittelüberwachung / Mängelquote rückläufig
Wiesbaden (ke). Die Hessischen Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz haben im vergangenen Jahr im Rahmen der Überwachung der Betriebe und des Lebensmitteltransportes 68.417 Kontrollen (Vorjahr 62.264) durchgeführt.
Überprüft wurden 35.189 (50,19%) der 70.104 von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen registrierten Betriebe (Vorjahr 49,21%) und 843 Lebensmitteltransporte (Vorjahr 807). Schwerpunkte waren neben international tätigen Großunternehmen auch Lebensmittelläden, Bäckereien und Metzgereien, Volksfeste, Markthallen, Wochenmärkte, landwirtschaftliche Betriebe mit Selbstvermarktung.
Hessens Bevölkerung verbraucht im Jahr rund sechs Millionen Tonnen Lebensmittel. Gemessen an diesen Zahlen, sei es, so Verbraucherschutzminister Wilhelm Dietzel bei der Vorstellung des Jahresberichts 2004, bei allen Beanstandungen die im Bericht aufgeführt sind, sehr selten, dass wegen gesundheitsschädlicher Lebensmittel die Öffentlichkeit informiert oder vor dem Verzehr bestimmter Erzeugnisse gewarnt werden müsse. Allerdings hätten die Kontrolleure im Rahmen der Überwachung teilweise ekelerregende Zustände vorgefunden. In einem Fall wurden Lebensmittel in einem Toilettenvorraum gelagert. In einem anderen Fall waren vor einem in den frühen Morgenstunden noch nicht geöffneten Lebensmittelmarkt ca. 200 Brote, teilweise unverpackt, abgestellt worden. Hierauf saßen Vögel, liefen über die Laibe und fraßen sie an.
Brot und Kleingebäck
Bei Brot und Kleingebäck hätten die Kontrolleure von 347 Proben 74 beanstandet.
Gründe waren neben abweichendem Geruch und Geschmack auch Schimmelbefall, eingebackene Fremdkörper wie ein Drahtstück, eine Plastikfolie, ein Glassplitter, eine Motte, ein Stein, ein Zahnkronen-Provisorium oder ein Metallstück. Außerdem waren Teigstücke verbrannt oder es bestanden Kennzeichnungsmängel.
Im Rahmen der – wie jedes Jahr verstärkt in den Sommermonaten durchgeführten – Untersuchung von Schlagsahne aus Sahneautomaten in Cafés, Bäckereien etc. war erneut eine erhebliche Anzahl der Proben aus hygienischer Sicht zu beanstanden. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle fiel dabei die fertig aufgeschlagene Sahne durch überhöhte Gesamtkeimzahlen in Verbindung mit hohen Gehalten an coliformen Keimen, Pseudomonaden, Hefen und/oder Laktobazillen auf, so dass die von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) empfohlenen Richtwerte für die Gesamtkeimzahl und/oder die Zahl der coliformen Keime überschritten wurden.
Bei den 35.189 (Vorjahr 32.584) überprüften Betrieben ergaben sich 7.651 (Vorjahr 8.985) Beanstandungen (21,79%; Vorjahr 27,46 %). Die meisten Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen waren durch Nachlässigkeit oder mangelnde Sachkunde bedingt. Durch mündliche und schriftliche Belehrungen und Ordnungsverfügungen wurde in den Betrieben auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften hingewirkt.
Es wurden 1.418 Verwarnungsgelder mit 41.222 Euro erteilt, 185 Bußgelder mit 54.244 Euro wurden rechtskräftig sowie 22 eingeleitete Strafverfahren wurden von den Gerichten bestätigt. Die Gesamtsumme dieser Maßnahmen betrug 15.300 Euro.
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