Regional
Verbandssatzung korrigiert
Delegiertentreffen und 1. Niedersächsischer Bäckertag
Niedersachsen-BremenVerden (p). Es waren juristische Feinheiten, an denen im Frühjahr die Verabschiedung der neuen Satzung scheiterte. Inzwischen hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde des Bäckerinnungs-Verbandes Niedersachsen/Bremen (BIV) die neuen Formulierungen akzeptiert und in einer Versammlung in Verden nahmen jetzt die BIV-Delegierten einstimmig die Änderungen an.
Neue Beitragsberechnung
Zweites wichtiges Thema der Versammlung war die Änderung der Beitragsordnung. Schon lange hatte es damit Probleme gegeben, dass die Lohnsumme, wie sie bei der Berufsgenossenschaft BGN ermittelt wird, für den Beitragsschlüssel herangezogen wurde. Von 2009 an könne die BGN die Lohndaten der Innungsbetriebe gar nicht mehr differenziert zur Verfügung stellen, richtete Landesinnungsmeister (LIM) Karl-Heinz Wohlgemuth.
Der BIV-Vorstand stellte daher einen neuen Berechnungsschlüssel für den Verbandsbeitrag vor, der bei den Delegierten grundsätzlich auf Zustimmung traf. Die Innungen melden demnach direkt dem BIV zum einen die Anzahl ihrer Mitgliedsbetriebe, zum anderen die Anzahl der Filialen bzw. Verkaufsstellen im Innungsbezirk. Der Mitgliedsbeitrag, den eine Innung an den Innungsverband zahlt, soll sich folglich aus einem Hauptbeitrag pro Betrieb und einem Zusatzbeitrag für Filialen zusammensetzen. Die Delegierten beauftragten den BIV-Vorstand, mit Beispielrechnungen verschiedene Modelle einer prozentualen Aufteilung der Beitragsbestandteile zu erarbeiten.
Mit der Mitgliederversammlung hatte der Bäckerinnungs-Verband seinen ersten „Niedersächsischen Bäckertag“ verbunden. Diese neue Informationsveranstaltung soll Innungen und Mitgliedsbetriebenoch besser einbinden.
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