Regional

Uni als Perspektive

Verbesserte Studienmöglichkeiten für Meister


Baden & WürttembergHeilbronn (p). Die Änderung der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung erleichtert beruflich Qualifizierten die Aufnahme eines Studiums: Handwerksmeister müssen seit dem 1. März keine vierjährige Berufserfahrung mehr nachweisen um auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung die akademische Laufbahn einschlagen zu können.

Karriere mit Lehre

„Seit vielen Jahren macht sich das Handwerk für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung stark. Die neue Regelung trägt dieser Forderung Rechnung und erleichtert die handwerkliche Karriere vom Lehrling über den Gesellen und Meister bis hin in die Hochschule“, freut sich Gerhard Pfander, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.

Seit dem Wintersemester 2006/2007 können Meister unabhängig von der Note ihrer Meisterprüfung an jeder Hochschule oder Berufsakademie in Baden-Württemberg studieren – und zwar ein ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung entsprechendes Fach. Folgende Voraussetzungen müssen studierwillige Meister erfüllen: Sie müssen seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens genauso lange dort berufstätig sein.

Darüber hinaus müssen sie eine mindestens zwei Jahre dauernde Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben sowie die Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung nach der Handwerksordnung beziehungsweise nach dem Berufsbildungsgesetz im erlernten Beruf nachweisen können.

Wenn der angestrebte Studiengang nicht mit der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit verwandt ist, kann dennoch ein Studium aufgenommen werden. Allerdings muss der Studierwillige in diesem Fall zuvor eine Eignungsprüfung ablegen.


Artikel vom 20.03.2009
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