Niedersachsen

Thema: Firmenbesichtigung

Doppelte Kontrollen beim Arbeitsschutz abschaffen


Hannover (ke). In niedersächsischen Betrieben wird es künftig keine Doppelbesichtigungen durch Arbeitsschutzkontrolleure der Berufsgenossenschaften und der Staatlichen Gewerbeaufsicht mehr geben. Das sieht ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vor, in dem die zehn niedersächsischen Gewerbeaufsichtsämter angewiesen werden, vom 1. Januar 2006 die Besichtigungen mit den Unfallversicherungsträgern abzustimmen. „Abstriche bei der Qualität der Überwachung werde es aber nicht geben“, betonte Ministerin Mechthild Ross-Luttmann.

Mit dem Erlass hat Niedersachsen einen Beschluss der Arbeits- und Sozialminister der Länder zur Deregulierung des Arbeitsschutzrechts umgesetzt. Für die Präventions- und Besichtigungsaufgaben im Arbeitschutz sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben sowohl die staatlichen Arbeitsschutzbehörden wie auch die Berufsgenossenschaften zuständig. Durch eine routinemäßige Abfrage im Vorfeld geplanter Inspektionen soll künftig ausgeschlossen werden, dass derselbe Betrieb binnen kurzer Zeit zweimal von Arbeitsschutzkontrolleuren aufgesucht wird. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden haben sich auf Fachebene darauf verständigt, Besichtigungen der Betriebe wechselseitig anzuerkennen.


Artikel vom 17.03.2006
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