Niedersachsen

Tarif in der Diskussion

Versammlung der Bäckerinnung Salzgitter


Salzgitter (lem). Eingehend diskutierten die Mitglieder der Bäckerinnung in ihrer Versammlung im Gildehaus in Salzgitter-Bad den gekündigten Manteltarif, nachdem Obermeister Henning Rühmann über die Verbandstagung in Göttingen berichtet hatte, wo der Vorschlag gemacht wurde, einen Tarifverein zu gründen. Das würde bedeuten, dass die größeren Betriebe sicherlich aus den Innungen austreten, mit denen Tarifbindung besteht und sich somit dem Landesverband entziehen, stellte Rühmann fest.

Geschäftsführer Uwe Zinkler berichtete aus der Kreishandwerkerschaft, dass die Kraftfahrzeug- und Sanitärinnung bereits einen Tarifverein diskutierten mit der Bemerkung, die Firmen könnten nicht mit den Tarifen leben und müssten wegen der Tarifbindung ihre Innung verlassen.

Gegenwärtig sei, so Zinkler, die Situation, dass die Betriebe bei Neueinstellungen frei seien und nur gesetzliche Vorschriften zu respektieren haben. Die Betriebe sollten gefragt werden, wie sie sich entscheiden wollen. Vor allem gehe es um die Fragen des Meisterzuschlags und des Urlaubzuschlags. Eine Meisterprüfung habe wegen fehlender Anwärter in den vergangenen sechs Jahren in Braunschweig nicht mehr stattgefunden. Der Meisterzuschlag sollte erhalten bleiben, um jungen Kollegen einen Anreiz zu bieten, wurde gesagt.

Als positiv bewertete Studiendirektorin Brigitte Kalisch-Menken, dass die Berufsfachschulen im Bereich erhalten bleiben und es, wie Zinkler erwähnte, in der Kreishandwerkerschaft Salzgitter einen Zuwachs an Ausbildungsverträgen von 134 am 31. Oktober 2005 bis 31. Oktober 2006 mit 187 gegeben hat und damit über dem Landesdurchschnitt, der eine Steigerung um drei Prozent aufweist.

Bei einigen Fachklassen in der Berufsschule wird eine Stärkung der Schülerzahlen notwendig und dadurch eventuell ein Zusammenschluss mit Wolfenbüttel oder Goslar erforderlich werden.

Die Innungsmitglieder hörten einen Diavortrag von Unternehmensberaterin Andrea Stenzel über Erstattung von Strom- und Mineralölsteuer. So ging sie auf die vom Gesetzgeber für Betriebe des verarbeitenden Gewerbes eingerichteten Vergünstigungen ein und erwähnte, die Prüfung des Erstattungsanspruchs sei bei ihr eine kostenlose Leistung mit Information, Unterstützung, Antragstellung und Betreuung.


Artikel vom 14.12.2006
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