Baden & Württemberg
Rund um Preise, Steuern, Rechte und Gesetze
Vielfältige Brancheninformationen auf der Regionalversammlung des LIV für das Württembergische Bäckerhandwerk geboten

LIM Johannes Schultheiß bewertete die wirtschaftliche Situation im Bäckerhandwerk positiv. Fotos: Stecher
Auf Grund der schlechten Ernte erwarte man ein Ansteigen des Mehlpreises, das auch langfristig anhalten werde. Grund sei die 2 prozentige Beimischung von Biokraftstoff zum Benzin aus Futtermittel. Diese Beimischung schlage mit 2 Mio. t Getreide pro Jahr zu Buche. Eine geplante Beimischung von 5,7 Prozent würde 1/3 der Gesamtgetreideproduktion in Deutschland ausmachen.
Arbeitsrecht
Wegen der Änderungen im Bereich der Minijobs wies Rechtsanwältin Dagmar Eder-Hoffmann vom LIV darauf hin, die Rentabilität von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu überprüfen. Hintergrund ist, dass die Belastung des Arbeitgebers von mindestens 28 bzw. 30 Prozent bei Tragung der Pauschalsteuer gegenüber „normalen“ versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen, in denen regelmäßig nur zirka 21 Prozent Arbeitgeberanteil zu tragen sind. Empfohlen wird, betroffene Mitarbeiter hierüber zu informieren und bei Neueinstellungen die entsprechend geänderten Arbeitsvertragsmuster des LIV zu verwenden.
Mit einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts wurde der Fa. Aldi im Zusammenhang mit einzubehaltenden GEZ-Gebühren bei Rundfunkgeräten Recht zugesprochen. Demnach, so die Begründung, halte Aldi die Geräte nicht zum Empfang bereit, sondern stelle diese nur in der Originalverpackung an Ihre Kunden ab. Der LIV empfiehlt daher, die verlangte Händlergebühr auf Tchibogeräte unter Hinweis auf diese Entscheidung grundsätzlich zu verweigern.
RA Eder-Hoffmann wies darauf hin, dass z. Zt. „falsche Beamte des WKD“ unterwegs seien. Unter dem Vorwand, keine Anzeige zu machen, würden diese dann ein Ordnungsgeld verlangen.
Strom und Mineralölsteuer
Wie eine Erstattung oder Ermäßigung der Strom- und Mineralölsteuer zu bekommen ist, darüber referierte der Betriebswirtschaftliche Berater des LIV, Franz E. Kunkel.
Voraussetzungen dafür seien:
1. Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit Erlaubnisschein von steuerermäßigtem Strom.
2. Der Jahres-Stromverbrauch liegt über 25.000 kWh.
3. Der jährliche Mindestverbrauch von leichtem Heizöl liegt über 25.062 Liter.
4. Der jährliche Mindestverbrauch von Erdgas liegt über 140.000 kWh.
5. Der jährliche Mindestverbrauch von Flüssiggas liegt über 14.622 kg.
Kombinationen der einzelnen Energieträger sind nicht gestattet. Beim zuständigen Hauptzollamt ist der Erlaubnisschein zu beantragen. Damit reduziert sich der reguläre Stromsteuersatz z. B. von 2,05 Cent/kWh auf 1,23 Cent/kWh. Die Steuerentlastungen der jeweiligen Energieträger sind spätestens bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres schriftlich beim Hauptzollamt zu beantragen. Erstattungen für das Jahr 2005 können bis spätestens 31. Dezember 2006 beantragt werden (www.zoll.de Vorschriften und Vordrucke-Formularcenter-Verbrauchssteuern).
Derzeitige Erstattungen nach dem Mineralölsteuergesetz betragen für
Heizöl je 1000 Liter 8,180 Euro
Erdgas je MWh 1,646 Euro
Flüssiggas je 1000 kg 14,020 Euro
Unabhängig davon, betonte Franz E. Kunkel bestehen unter bestimmten Voraussetzungen weitere Erstattungsansprüche nach § 10 StromStG und § 25a MinöStG. Sofern die Belastungen aus der Strom- und Mineralölsteuer die Entlastung aus der im Jahre 1999 erfolgten Absenkung der Arbeitgeberanteile an der Rentenversicherung kompensieren, wird der übersteigende Betrag unter Berücksichtigung der Sockelbeträge zu 95 Prozent erstattet. Weitere Infos: Tel. (0711) 16411-14, E-Mail: kunkel@baecker-bw.de
Mit der Aussage „gehen Sie nicht auf Grund, sondern den Dingen auf den Grund“, stellte Betriebsberater Kunkel BACK-ON das schon gut eingeführte Controlling-Online System des LIV vor. Dieses Controllingsystem, speziell für die backende Branche entwickelt, stellt bei richtiger Datenpflege sämtliche unternehmensrelevanten Kennzahlen zur Verfügung. Dadurch werden betriebsspezifische Entscheidungen wesentlich erleichtert und Handlungsspielräume aufgezeigt. Die Kosten für das aus sieben Modulen bestehende Controllingsystem betragen monatlich 75 Euro für das Hauptgeschäft und 5 Euro pro Filiale. Die einmalige Einrichtungsgebühr kostet 150 Euro .
Mehrwertsteuer-Erhöhung
Für Betriebsberater Josef A. Hartmayer vom LIV bedeutet die geplante Mehrwertsteuererhöhung für Anfang 2007 von 16 auf 19 Prozent ein hochgerechneter Steueranstieg von 18,75 Prozent. Diese Erhöhung bedeuten für den Staat Mehreinnahmen von 28 Mrd. Euro. In vielen Bäckereien werden Waren, bzw. Dienstleistungen mit erhöhtem Steuersatz, von zum Teil über 20 Prozent vom Umsatz erwirtschaftet. So z. B. Steh- und Sitzcafés, Coffee-to-go und Pet-Getränkeflaschen. Ausgenommen sind Mischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil des Fertiggetränkes. Aus Unternehmersicht ist also eine Erhöhung der Bruttopreise um 2,59 Prozent nötig, um den Ertrag nicht zu schmälern. In der Praxis lasse sich leider eine Preiserhöhung auf Grund starker Konkurrenz oft nicht durchführen, so der Referent. An Hand verschiedener Umsatzbeispiele zeigte er die Auswirkungen einer Erhöhung oder nicht Erhöhung auf. Bei einem Jahresumsatz von 750.000 Euro mit einem Stehcaféanteil von 20 Prozent ergibt sich ohne Preiserhöhung bereits ein rechnerisches Ertragsminus von 3781 Euro. Hartmayer gab die dringende Empfehlung, Preiserhöhungen jetzt schon durchzuführen und nicht erst zum 2. Januar 2007. Aldi, Lidl, dm und andere haben z.B. hatten ihre Preise schon in den Sommerferien erhöht. Vor allem bei langfristigen Verträgen, so Hartmayer, sei es wichtig, eine Rechnungsabgrenzung zum Jahresende vom Vertragspartner zu verlangen. Dies gelte für Strom, Gas und Wasser und z. B. auch für die Erstattung von Pfandbeträgen.
Ballaststoffreiche Backwaren
Der Schulleiter der Württembergischen Bäckerfachschule, Hans-Georg Baum stellte den Teilnehmern der Regionalveranstaltung anschließend ballaststoffreiche Backwaren vor (die ABZ berichtete ausführlich in der Ausgabe 30, 2006). Da in den Leitlinien für Feine Backwaren keine Prozentangaben der Ballaststoffbeimischung angegeben sind, gab der Referent die Leitlinien GDCh (Gesellschaft Deutscher Chemiker) bekannt. Demnach muss ein Lebensmittel mindestens 10 Prozent der täglich empfohlenen Ballaststoffzufuhr von 30 g in der angegebenen Verzehrsmenge, also 3 g Ballaststoffe enthalten, wenn es als „ballaststoffhaltig“ oder „mit Ballaststoffen“ ausgelobt werden soll.
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