Baden & Württemberg
Rund um Ausbildung und Hygiene
Obermeistertagung des Bäckerinnungsverbandes Baden mit aktuellen Informationen
Offenburg (biv). In seinem Situationsberichtes sprach LIM Walter Augenstein die Gebührenregelungen der einzelnen Stadt- und Landkreise an. Von Verbandsseite habe man den Baden-Württembergischen Handwerkstag sowie Dr. Edelhäuser vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg angeschrieben und die Antwort liege heute jedem Anwesenden in den ausgeteilten Unterlagen vor. Er hoffe, dass man zu einer vernünftigen Lösung komme, denn es könne nicht sein, dass ab 2007 eine nicht anlassbezogene Kontrolle gebührenpflichtig sei, genauso wie es undenkbar wäre, für routinemäßige Kraftfahrzeugkontrollen durch die Polizeibehörden Gebühren zu erheben.
Das Ifo-Institut in München habe ermittelt, dass sich das Geschäftsklima und die Aussichten der Unternehmen verbessert haben. Er glaube, dass auch das Bäckerhandwerk die Talsohle durchschritten habe, denn es können wieder Zuwächse verzeichnet werden und auch die Bäkos haben wieder Umsatzzuwächse erreicht. Anschließend wies LIM Augenstein auf die Werbestrategien bzgl. der Fußballweltmeisterschaft hin. Die Plakate der Werbegemeinschaft seien sehr gut gelungen und die Betriebe sollten diese hervorragenden Werbemöglichkeiten unbedingt nutzen.
Innerhalb ihres Referates ging Verbandsgeschäftsführerin Ute Sagebiel-Hannich auf die Personalführung der Betriebe ein, wobei dieses Thema im Rahmen ihrer arbeitsrechtlichen Beratung immer wieder eine zentrale Rolle spiele. Nach vorliegenden Zahlen seien im letzten Jahr die meisten Einsparungen gerade in diesem Bereich realisiert worden, und dies nicht unbedingt durch schlechtere Bezahlung, sondern durch Umorganisation und die Anwendung von Zielvereinbarungssystemen. Konkrete Zielvorgaben an die Mitarbeiter seien im Rahmen der modernen Mitarbeiterführung ein Muss. Über den Rechtsstand zum Thema Beschäftigung von Familienangehörigen sei im Rahmen des Rundschreibedienstes des Verbandes ausführlich informiert worden. Sie appellierte an die Anwesenden, sich mit dieser Sache zu befassen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern der IKK das erforderliche Überprüfungsverfahren einzuleiten.
In ihren weiteren Ausführungen betonte sie, dass seit Juni 2005 in Abstimmung mit allen Verbänden in sog. Regionalkonferenzen ein Konzept zur Zukunftsfähigkeit des Bildungswesens im Bäckerhandwerk erarbeitet wurde. Es seien Qualitätsstandards für die Aus- und Weiterbildung in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk (ADB) – wie die Bundesfachschule in Weinheim und das sich anschließende Kompetenzzentrennetzwerk der übrigen Bäckerfachschulen heißen soll – bestimmt worden. Die Bildungseinrichtung der Bäckerfachverbände Baden, Hessen, Saarland, Südwest und Württemberg haben sich zu einem Kompetenzzentrennetzwerk Süd-West zusammengeschlossen.
Im Anschluss informierte Betriebsberater Ernst Schwefel über die unterstützenden Angebote des Verbandes in Bezug auf die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung und wies darauf hin, dass die seit 1. 1. 2006 in Kraft getretene Verordnung mehr Verantwortung auf die Unternehmen übertragen habe, da die Sicherheit der Lebensmittel auf allen Produktions-, Verarbeitungs-, Betriebs- und Lagerstufen sicher zu stellen sei. Die EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung beinhalte nichts grundsätzlich Neues zu den bisherigen Lebensmittelhygiene-Verordnungen, welche schon immer zur hygienischen Arbeitsweise verpflichteten. Neu sei allerdings die Systematisierung und Konkretisierung der Maßnahmen auf den Gebieten der Lebensmittelhygiene, betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen, Schulungs- und Unterweisungspflicht sowie der Dokumentation. Es bestehe die Verpflichtung zur Durchführung der Gefahrenanalyse nach den Grundsätzen der betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen. Die Maßnahmen werden zukünftig in einer der Betriebsgröße angemessenen Form als Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden verlangt. Außerdem bestehe eine allgemeine Registrierungspflicht für alle Betriebe. Wichtige Punkte der neuen VO seien, dass die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels beim Unternehmer liege. Des weiteren müsse die Sicherheit der Lebensmittel auf allen Stufen der Lebensmittelkette gewährleistet sein.
Betriebsberater Schwefel machte deutlich, dass die Leitlinie für eine „Gute Lebensmittelhygiene-Praxis“ des Zentralverbandes auch unter Geltung der EU-Hygiene-VO weiter in Kraft bleibe und die Basisregelung für das Hygienemanagement in den Betrieben darstelle. Dies müsse den Überwachungsbehörden mitgeteilt werden.
Schwefel wies insbesondere bzgl. den größeren Filialbetrieben darauf hin, dass die von der Bundesfachschule Weinheim und dem LIV Baden erarbeitete Umsetzungshilfe zur EU-Lebensmittelhygiene-VO als Unterstützung auf CD kostenlos für alle Innungsmitglieder angeboten werde. Auch führe er selbst Schulungen zur Anwendung und Umsetzung der Hygiene-CD bei den Innungen vor Ort durch und bat um rasche Terminmitteilungen an die Verbandsgeschäftsstelle. Weiterhin bestehe das Angebot zur Durchführung von Personal-Hygieneschulungen für Innungen oder Bäckereibetriebe (weiterer Bericht zur Veranstaltung folgt).
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