Niedersachsen

Paragrafenflut als echte Herausforderung

Kennzeichnung und Hygienebestimmungen Themen auf der Versammlung in Bremen


Bremen (tkl). Als Wilhelm Hundertmark auf der Jahreshauptversammlung der Bäckerinnung der Freien Hansestadt Bremen das Hauptreferat hielt, war allgemeines Kopfschütteln sein ständiger Begleiter. Das lag aber nicht am Leiter der Landesfachschule des Bäckerhandwerkes in Hannover, sondern an dem, was er vorzutragen hatte. Hundertmark stellte nämlich die neuen Kennzeichnungsvorschriften und Hygienebestimmungen des Bundes und der Europäischen Union vor. Kommentar des Obermeisters Wilfried Schnaare: „Wir müssen zwar die Bestimmungen erfüllen, aber im Grunde können wir das gar nicht. Denn ihr Markenzeichen ist die Praxisferne.“

Zu der Zusammenkunft im altehrwürdigen Gebäude der Handwerkskammer in der Ansgaritorstraße hatte Obermeister Schnaare auch Andreas Knigge besonders begrüßt. Knigge wurde kürzlich zum Nachfolger des langjährigen Landesinnungsobermeisters der Konditoren, Heiko Rockmann, gewählt. Wie Rockmann, will sich Knigge für ein enges Verhältnis zwischen den Bäckern und Konditoren stark machen. Eine Fusion der beiden Innungen, wie sie immer wieder mal von einzelnen Mitgliedern diskutiert wird, kommt allerdings für den neuen „Chef“ der Konditoren ebenso wenig in Frage wie für den alten.

Das laufende Jahr im Visier, wies der Obermeister auf drei Termine ausdrücklich hin. Am 13. Juli wird eine Freisprechungsfeier ausgerichtet. Für den 7. und 8. September ist eine Brot- und Brötchenprüfung angesetzt, für die Wilfried Schnaare mehr Interesse seitens der Firmen erbittet. Und am 18. November wollen die Bäcker aus der Weser-Metropole erneut Klaben für einen guten Zweck unter die Leute bringen.

Die wirtschaftliche Lage der Branche hat sich Schnaare zufolge in Bremen insgesamt verbessert. Das geht aus aktuellen Betriebsvergleichen hervor. Ursache dafür sind Schließungen von Filialen, die sich nicht bewährt haben, und Entlassungen von Mitarbeitern.

Weniger erfreulich stellt sich die ökonomische Situation der Innung dar. Denn auch in Bremen sinkt die Zahl der Innungsbetriebe – nicht zuletzt, weil in dem einen oder anderen Fall kein Nachfolger gefunden werden konnte. Jährlich verschwinden acht bis zehn Prozent der Firmen vom heimischen Markt.

„Wir müssen den Gürtel enger schnallen“, gab Obermeister Schnaare nach dem Kassenbericht die weitere Richtung vor. Die Ausgaben sollen allesamt auf den Prüfstand kommen. Selbst das Engagement der Bäcker beim traditionellen Freimarkts-Umzug bildet da keine Ausnahme. Bei den Sparbemühungen geht der Vorstand mit gutem Beispiel voran, indem er auf rund 40 Prozent seiner Aufwandsentschädigungen verzichtet.

Die Entlastung des Vorstands erfolgte einstimmig. Viel Beifall gab es bei dieser Gelegenheit für Lorenz Rüttinger. Er hat seinen Betrieb abgegeben und kann deshalb nicht mehr als Schriftführer wirken.

„Beim Landesinnungsverband der Bäcker stehen 4500 Seiten mit lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.“ Und die Tendenz ist steigend. So leitete Bäckermeister, Lebensmitteltechniker und Sachverständiger Wilhelm Hundertmark sein Referat ein. Gerade für kleinere Betriebe sei diese „Flut“ von Paragraphen eine echte Herausforderung, so Hundertmark. Erschwert werde diese Belastung zusätzlich durch das Verhalten bestimmter Kontrolleure, die im Zuge eines vorauseilenden Gehorsams noch mehr verlangten, als der Gesetzgeber zurzeit wolle.

Der Referent machte darauf aufmerksam, dass alle Produkte, die genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, gekennzeichnet werden müssen – ebenso wie Lebensmittel mit Zutaten, die aus GVO gewonnen wurden. Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen verpackten und unverpackten Produkten. Dabei ist es laut Wilhelm Hundertmark unerheblich, ob GVO-Materialien bei einer Untersuchung tatsächlich nachgewiesen wurden. „In dem Moment, in dem ein eingesetzter Rohstoff als genetisch verändert gekennzeichnet ist, muss auch das daraus hergestellte Produkt entsprechend gekennzeichnet werden – auch wenn der GVO-Anteil nur sehr gering und im Endprodukt kaum nachzuweisen ist.“ Die meisten Bäcker wollten keine GVO einsetzen, stellte Hundertmark fest. Sie sollten jedoch bedenken, dass bei Rohstoffen wie Soja und Mais heute schon genetische Veränderungen nicht selten seien. Für zufällig enthaltene oder technisch unvermeidbare Beimengungen liegt die tolerierte Grenze bei 0,9 Prozent. Ein Vertreter der BÄKO Weser-Ems gab in diesem Zusammenhang Entwarnung auf der Jahreshauptversammlung. Dort werde auf GVO garantiert verzichtet, sicherte er zu.

Hundertmark streifte in seinem Referat weitere Verordnungen und Bestimmungen, mit denen sich Bäcker künftig täglich auseinander setzen müssen. So müssen ab November 2005 alle allergenen Zutaten bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln angegeben werden, bei verpackten in Form der Zutatenliste. Bereits in Kraft ist das Regelwerk zur Rückverfolgbarkeit der Produkte. Mit seiner Hilfe soll nachgewiesen werden können, wann welches Produkt aus welchen Rohstoffen hergestellt wurde. Gleichzeitig muss rekonstruierbar sein, an welche Wiederverkäufer die Produkte ausgeliefert wurden. Der Referent empfahl den Bäckern eine gründliche Eingangskontrolle und Aufbewahrung von Lieferscheinen sowie das konsequente Aufbewahren von Rechnungen und Lieferscheinen an gewerbliche Abnehmer.


Artikel vom 22.06.2005
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