Regional
Obermeister Norbert Magin einstimmig im Amt betätigt
Frühjahrsversammlung der Bäckerinnung Mannheim Stadt und Land: Bäckerhandwerk präsentiert sich auf dem Maimarkt

Auf der Versammlung in Mannheim (von links): Ute Sagebiel-Hannich, Geschäftsführerin des BIV Baden, Matthias Gehrig (Vorstandsmitglied), stellv. OM Juliane Ockert, stellv. OM Peter Kapp, Obermeister Norbert Magin, Wolfram Gothe (Kassenprüfer), BM Ger
Mannheim (p). Auf der Versammlung der Bäckerinnung Mannheim Stadt und Land sind Obermeister Norbert Magin und sein Vorstandsteam in ihren Ämtern bestätigt worden. Außerdem wurden die kommenden Aktivitäten vorgestellt.
Das absolute Highlight für das laufende Jahr ist der Maimarkt, der unmittelbar bevor steht. Auf dem umfangreichen Programm steht die Vorstellung des Räuberbierbrots, einer Kooperation mit der Eichbaum-Brauerei, deren Rotes Räuberbier die namensgebende Zutat ist. Weiter wird die Bäckerinnung bei der Gesellenprüfung viel zu tun haben: Es wird in diesem Jahr so viele Prüflinge geben, dass die Freisprechungsfeier im Seckenheimer Schloss stattfinden wird.
Einsatz auf dem Maimarkt
Rückblickend auf das vergangene Jahr kann man festhalten, dass es gegenüber 2006, dem Jubeljahr der Innung etwas ruhiger war, dennoch waren die Bäcker sehr aktiv. Neben der fast schon obligatorischen Teilnahme am Maimarkt sticht die Gründung einer Klasse eigens für K+U-Lehrlinge an der Justus-von-Liebig-Schule hervor. Für die Schule bedeutet das eine Stärkung, für die Lehrlinge ganz einfach, dass sie in das K+U-Internat müssen.
Bewährtes Führungsteam
Wichtigster Tagesordnungspunkt dieser Versammlung war die Wahl des Vorstands. In seiner Funktion als Obermeister wurde Norbert Magin wieder gewählt, seine Stellvertreter sind Peter Kapp und Juliane Ockert.
Zum Obmann der Gastmitglieder wurde Karl Döringer gewählt. Alle Wahlen erfolgten einstimmig, auch die der Ausschussmitglieder und der Vertreter in weiteren Gremien.
Aktuelles hatte die Geschäftsführerin des Landesinnungsverbands, Ute Sagebiel-Hannich zu berichten. Darunter auch zum Thema Mindestlohn. So sei es wenig sinnvoll, das Bäckerhandwerk ins Entsendegesetz einzuschließen, so lange es keine flächendeckenden Tarifverträge gibt. Über das Ladenschlussgesetz, genauer gesagt zum Muttertag, der in diesem Jahr auf den Pfingstsonntag fällt, hatte sie ebenfalls Informationen parat. So sei es in Tourismusorten erlaubt, den Bäckerladen zu öffnen, auch gebe es die Möglichkeit, sogenannte „Muttertagsgedecke“ zu verkaufen. Auf der anderen Seite spreche aber nichts dagegen, sich zwei freie Tage zu gönnen. Und an Brisanz kaum zu überbieten waren ihre Ausführungen zum Thema Videoüberwachung im Verkaufsraum. Laut Gesetz sei diese zwar als „ultima ratio“ zulässig, doch bat sie die Bäcker: „Lassen Sie die Finger davon!“
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