RHEINLAND-PFALZ
Nicht nur auf Kommissar Zufall setzen
Seminar des Bäckerinnungsverbands Südwest zum Thema „Tatort Kasse“ mit Vorbeugungsmaßnahmen

Die Fachleute mit ihren Vorträgen waren (von links) Hermann Post, Walter Dohr und Wilfried Robertz. Fotos: dt-press
Die in drei Teile gegliederten Ausführungen von Hermann Post umfassten:
Manipulations-Möglichkeiten in der Praxis,
die häufigsten Tricks,
wie kann man feststellen, dass man bestohlen wurde,
was tun in Filialen, die nur mit einer Verkäuferin besetzt sind.
wie können Sie die Kasse sicherer machen,
Regelmäßige Sicherheitschecks durch den Unternehmer,
Aufgaben und Verantwortung beim Kassieren.
Was müssen Sie rechtlich beachten,
dürfen Sie Mitarbeiter überwachen,
was tun bei geringem Tatverdacht,
wie bekommen Sie entwendetes Geld zurück,
was können Sie zurück verlangen,
bereits bei der Einstellung Fehler
vermeiden.
Ergänzt wurden die Angaben mit Beispielen aus der Praxis, zum Teil durch Vorführung von Video-Filmen mit denen das Geschehen an Kassen dokumentiert und für deren Veröffentlichung im Rahmen eines solchen Seminares die Beteiligten ihr Einverständnis erklärt hatten.
Als die häufigsten Tricks an der Kasse bezeichnete Post, dass die Kassenschublade offen stehen bleibt, damit keine Registrierungvorgänge stattfinden und der Bonvorgang nur vorgetäuscht wird. Es werde weniger eingebont als verkauft, es werde mit Storno oder Nullbon gearbeitet, oder Geld verschwinde in einer Tasche, so dass die Kasse erst gar nicht manipuliert zu werden braucht.
Umsätze genau analysieren
Schwierig sei es mitunter, festzustellen, ob man bestohlen werde. Da helfe, die „Antennen auf Empfang“ zu richten und Umsatz, Kunden und Ware genau zu beobachten. Zuweilen helfe da auch Kommissar Zufall mit.
Der Tausch von Mitarbeitern könne Erfolg bringen, ebenso ein unvermuteter Kassensturz, Testkäufe, Taschenkontrollen bei Warendiebstahl und die verdeckte Video-Überwachung. Weiter können Kennzahlen im Sektor Verkauf, die Umsatzentwicklung in Verbindung mit Kundenzahl und durchschnittlichem Pro-Kopf-Verkauf sowie eine Stunden-Umsatzanalyse Verdachtsmomente ergeben. Auch Veränderungen in der BWA und die Trennung von Erlösen und Wareneinsätzen ermöglichen Erkenntnisse.
Als anstrebbares Ziel nannte Post, eine Organisation zu schaffen, bei der möglichst wenig dem Zufall überlassen wird. Dazu gehörten eine Checkliste für Kassenabläufe, Kassieranweisungen und Mitarbeiterrabatt-Regelungen.
Als vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstahl bezeichnete Wilfried Robertz den Einsatz von bäckerspezifischer Software, das Lieferscheinwesen bei korrektem und gewissenhaftem Handling, die Erfassung von Produkten, die innerhalb des Filialnetzes verlagert werden, eine korrekte Erfassung der Retouren sowie die Erfassung aller Handelswaren und Zusatzartikel in den Filialen. Regelmäßig seien Inventuren durchzuführen, die Ergebnisse der Filial-Abrechnungen sollten an die verantwortlichen Mitarbeiter weiter gegeben werden, und es seien klare Richtlinien für den Personalkauf aufzustellen. Als vorbeugende Maßnahmen empfahl Robertz, das Personal grundsätzlich gleich zu behandeln, als Unternehmer mit gutem Beispiel voran zu gehen, zu versuchen, Infos über den Lebensstil von auffälligem Personal zu erhalten sowie eine regelmäßige Überprüfung des Zahlen-Materials.
Hinsichtlich der Überwachung der Mitarbeiter sagte RA Walter Dohr, „bei ausschließlicher Überwachung des Kassenbereiches im Laden sind sie nicht verpflichtet, Ihre Mitarbeiter hiervon zu unterrichten. Eine Unterrichtung sollte auch keinesfalls erfolgen, um unehrliche Mitarbeiter nicht zu warnen.“ Bei Vorhandensein eines Betriebsrates müsse dieser allerdings vorher einer Installation von Überwachungskameras zustimmen.
Checklisten vorgestellt
Ergänzt wurden die Angaben der Referenten mit der Darstellung von Anweisungen, etwa für den Kassendienst, wie die Mitarbeiter-Rabattregelung aussehen kann oder wie eine Checkliste zur Optimierung der Kassenabläufe auszusehen hat. Wie Richtlinien für den Personalkauf gestaltet werden können oder wie Richtlinien im Umgang mit der Kasse erstellt werden. Wie man mit Fehlbons umgehen sollte und wie Kontrollmechanismen für eine „saubere“ Kasse aussehen können. Wie sich ein Aufhebungsvertrag darstellt wurde genau so gezeigt, wie eine Schuldanerkenntnis oder wie ein befristeter Arbeitsvertrag zu gestalten sei.
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