Regional
Neue Satzung auf dem Weg
Obermeistertagung des LIV Saxonia / Gegen Kostenpflicht bei Lebensmittelkontrollen

LOM Wippler: „Nur durch die Einkaufsstärke unserer Bäkos kann der einzelne Bäcker bestehen.“ Foto: Dreilich Foto: Dreilich
Dass Ideenreichtum und das Gespür für das richtige Produkt überlebenswichtig sein können, verdeutlichte er am Beispiel der Uhrenmarke Swatch. Diese habe es vor einem Vierteljahrhundert geschafft, die kränkelnde Schweizer Uhrenbranche auf die Erfolgsspur zurück zu führen.
Als „starkes Stück“ wertete Wippler ans Tageslicht gekommene Preisabsprachen in der Mühlenbranche. „Um so wichtiger sind unsere Bäkos“, betonte er. „Nur durch deren Einkaufsstärke kann auch der einzelne Bäcker ein Gegengewicht zu den großen Lieferanten darstellen.“
Ein wichtiger Schwerpunkt der Obermeistertagung war der Bericht des Geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes Gunter Weißbach über den Arbeitsstand bei der Entwicklung einer neuen Satzung für den LIV Saxonia. Der in fünfter Fassung vorliegende Satzungsentwurf hat Ende Januar eine wesentliche Hürde passiert. Die fünfköpfige Satzungskommission legte das künftige „Grundgesetz“ der sächsischen Bäcker dem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit zur Prüfung vor. „Sehr erfreut waren wir, dass die Pulsnitzer Pfefferküchler, deren Aufnahme in die Satzung bisher ein Problem darstellte, nun ohne Wenn und Aber dazugehören dürfen“, sagte Gunter Weißbach. Zu den wesentlichen Neuerungen zählt die Begrenzung der Amtszeit des Landesobermeisters, der sich nur zweimal zur Wiederwahl stellen darf. Neu ist zudem die Möglichkeit, als Betrieb ohne Zugehörigkeit zu einer örtlichen Innung Gastmitglied ohne Stimmrecht im Landesverband zu werden. Diese Regelung gilt sowohl für Betriebe mit Sitz in Sachsen als auch für Bäcker jenseits der Landesgrenzen.
Durchgefallen ist bei der ministeriellen Prüfung die angestrebte Altersbegrenzung für die Mitglieder des Gesamtvorstandes auf 65 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl, da diese eine Diskriminierung darstellt. „Es ist schwer, bei der Erneuerung einer Satzung große Schritte zu machen“, fasste Michael Wippler seine Eindrücke zusammen.
Kritisch vermerkte Lebensmittelchemiker André Bernatzky, dass es im Freistaat Sachsen Bestrebungen gebe, die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen kostenpflichtig zu machen. Wirtschafts- und Finanzministerium seien für die Einführung einer Kostenpflicht. „Das Sozialministerium ist dagegen, weil es sich um hoheitliche Aufgaben handelt, die nicht kostenpflichtig sein dürfen.“
Saxonia-Geschäftsführer Wolfgang Hesse informierte die Obermeister über die Konsequenzen, die sich für die regionalen Innungen aus der Kreisreform ergeben. „Bisher hatten wir 27 Innungen, nach der Fusion von Meißen mit Riesa/Großenhain/Döbeln sind es noch 26.“ Er lobte die gute Vorbereitung dieser Fusion, durch die es gelungen ist, gewachsene Strukturen und Beziehungen – gemeint ist hier die Einbeziehung der nicht zum neuen Großkreis Meißen gehörenden Döbelner Bäcker – zu erhalten und zu sichern.
Obwohl die Gebietsreform und damit die Zusammenlegung von Landkreisen im Freistaat Sachsen zum 1. August 2008 in Kraft treten wird, warnte Hesse vor unnötigem Aktionismus. „Niemand muss zum 1. August fusionieren, es gibt keine zwingenden Terminvorhaben“, betonte er. „Das Primat hat immer der Organisationsgrad. Wir wollen durch Fusionen keine Betriebe verlieren.“
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