Regional
Neue Beitragsordnung und Fusionen auf der Tagesordnung
Obermeistertagung des LIV Saxonia: Handlungsbedarf durch weniger und größere Betriebe / Neue Regelung frühestens 2010 in Kraft

LIV-Geschäftsführer Wolfgang Hesse warnte auf der Obermeistertagung des LIV Saxonia vor übertriebener Eile bei der Fusion von Innungen. Foto: Dreilich Foto: Dreilich
„Die Zahl der Bäckereien in Sachsen geht langsam, aber stetig zurück, pro Jahr sind es zwischen zwei und vier Prozent“, erläuterte Landesobermeister Michael Wippler seinen Kollegen. „Im Gegenzug wachsen die verbleibenden Betriebe, sodass sich die Struktur unseres Handwerkes hin zu höheren Betriebsgrößen verschiebt.“ Das könne sich für den LIV Saxonia längerfristig zum finanziellen Problem auswachsen. „Das Beitragsaufkommen geht bei gleichbleibenden Zahlungen an den Zentralverband und insgesamt wachsenden Kosten zurück. Damit unser Verband wirtschaftlich gesund bleibt, müssen wir rechtzeitig gegensteuern.“ Die künftige Beitragsordnung sieht deshalb vor, dass die regionalen Innungen je Mitglied einen Grundbeitrag von acht Euro an den LIV abführen. Bis zu einer Bruttolohnsumme von 400.000 Euro soll eine zusätzliche Zahlung von einem Prozent erfolgen, zwischen 400.000 und 800.000 Euro liegt dieser Satz bei 0,5 Prozent. Für Schnellzahler gibt es Skonto. Bis zum Inkrafttreten der neuen Beitragsordnung muss der LIV allerdings noch einige Zeit mit der alten Regelung leben. Die Mitgliederversammlung kann einen entsprechenden Beschluss erst im kommenden Jahr fassen, die geänderten Beitragssätze würden 2010 in Kraft treten.
Damit auch die regionalen Bäckerinnungen im Freistaat Sachsen auf wirtschaftlich gesunden Füßen stehen, erarbeitet der LIV außerdem eine Musterbeitragsordnung. „Wir haben dazu die vorhandenen Regelungen verglichen und sind auf erhebliche Unterschiede gestoßen“, machte Michael Wippler deutlich. So schwanke die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages zwischen acht und 17 Euro je Betrieb, der Zusatzbeitrag richte sich entweder nach der Beschäftigtenzahl oder der Bruttolohnsumme, die Kappungsgrenze variiere zwischen 700 und 2.600 Euro. Durch die künftige Musterbeitragsordnung soll die Übersichtlichkeit verbessert und die Arbeit der Obermeister erleichtert werden.
Noch viel zu tun gibt es für die Bäckerinnungen im Freistaat Sachsen im Hinblick auf die Umsetzung der in diesem Jahr in Kraft getretenen Gebietsreform. In deren Ergebnis sank die Zahl der Landkreise von 22 auf zehn, die der kreisfreien Städte von sieben auf drei. Als erste Bäcker trugen die Mitglieder der Innungen Riesa-Großenhain/Döbeln und Meißen den neuen Strukturen Rechnung, indem sie Ende Januar 2008 zur gemeinsamen Innung Meißen fusionierten. Ende 2008 wollen diesen Schritt auch die Innungen Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis gehen.
Andere Innungen sind noch nicht soweit: Bei zwei in der Lausitz und in Westsachsen anstehenden Fusionen sind die „Brautleute“ finanziell sehr ungleich ausgestattet. Um nicht zu viel Vermögen in die „Ehe“ einzubringen, bemühen sich die jeweils besser gestellten Partner, ihr Geld kurz vor Toresschluss noch anderweitig umzusetzen.
„Auf keinen Fall dürfen die Fusionen dazu führen, dass uns Mitglieder verlorengehen“, betonte LIV-Geschäftsführer Wolfgang Hesse. „Falsche Eile könnte da nur schaden.“ Wenn Hilfe gebraucht werde, stehe der LIV Gewehr bei Fuß, um die Innungen mit Rat und tat zu unterstützen.
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