/ Bremen

Neue Ausbildung im Fokus

Klapproth stellv. Vorsitzender im Berufsbildungsausschuss


Hannover (pu). Der Ausschuss für Berufsbildungswesen des Bäckerinnungsverbandes Niedersachsen/Bremen befasste sich unter der Leitung seines Vorsitzenden stellvertretenden LIM Wilhelm Wolke (Osnabrück) mit den Zwischen- und Abschlussprüfungen nach der neuen Prüfungsordnung „Bäcker/Bäckerin. Die Anwesenden erfuhren ferner den jüngsten Sachstand zur neuen Ausbildungsverordnung für „Verkäufer/innen im Nahrungsmittelhandwerk“, die ab August 2006 verbindlich wird. Der Ausschuss wählte zu seinem stellv. Vorsitzenden Bäckermeister Rolf Klapproth aus Wildemann/Harz.

Wilhelm Hundertmark, Leiter der Bäckerfachschule Hannover, teilte mit, dass die vorhandene Kapazität mit 800 Lehrlingen für die überbetriebliche Unterweisung und in diesem Jahr mit zwei Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung voll ausgelastet ist. Verbandsgeschäftsführer Fred Westphal präsentierte den Anwesenden die jüngsten Umbauten zu einem multifunktionalen Lehr- und Unterrichtsraum mit anschließender Verkaufstheke.

Die Abschlussprüfung nach der neuen Prüfungsordnung „Bäcker/Bäckerin“ erläuterte Studiendirektor Wilfried Künstler. Im Teil A (Fertigkeitsprüfung) geht es um die vier Arbeitsaufgaben wie der Herstellung von „Sauerteigbroten, Kleingebäck, Snacks oder kleine Gerichte sowie feine Backwaren oder eine Torte“. Die fünfte Wahlaufgabe legt der Prüfungsausschuss mit verschiedenen Schwierigkeitsgraden fest. Generell soll keine Beurteilung der Aufgabenteile, sondern eine „ganzheitliche Gewichtung“ der Aufgabenerledigung erfolgen.

Die „Kenntnisprüfung“ in Teil B erfordert die Abwicklung von schriftlichen Aufgaben über Warenwirtschaft und Produktionstechnik, betriebswirtschaftliches Handeln sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Werden weniger als 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt, ist die Prüfung nicht bestanden. Mündliche Prüfungen sind nur als Ergänzung vorgesehen, wenn sie zum „Bestehen des Abschlusses beitragen“.

Zehn der sechzehn Landesinnungsverbände des Zentralverbandes des Bäckerhandwerks übernehmen inzwischen die von der „Kommission für die zentrale Erstellung von Prüfungsaufgaben im Bäckerhandwerk“ aus Königstein/Taunus kommenden einheitlichen Prüfungsaufgaben.

Die Zwischenprüfung soll in der Regel nach 1 ½ Jahren durchgeführt werden. Es gibt keine Anrechnung von Leistungen auf die spätere Gesellenprüfung, versicherte Künstler. Empfehlenswert erscheint die Nutzung der zentralen Bewertungskarten, die mit EDV-Unterstützung ein schnelles Ergebnis garantieren.

Die kommende Neuordnung des Ausbildungsberufes „Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk“ stellte Studiendirektor Hartwig Enderstein vor. Sie wird mit ihren aktualisierten beruflichen Inhalten ab August 2006 verbindlich. Die neue Ausbildungs-VO enthält einen Ausbildungsrahmenplan für eine weitgehend übereinstimmende Ausbildung von Verkaufspersonal für Bäcker, Konditoren und Fleischer. Daraus resultiert der gewählte Name: „Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk“. Allerdings ist der Zusatz „Schwerpunkt Bäckerei“ erforderlich, um die Unterscheidung zu gewährleisten. Völlig neu ist die Erstellung eines „Ausbildungsprofils“ als Zeugniserläuterung. Dieses dient der Transparenz der beruflichen Qualifikation.

Für Oktober 2006 kündigten Wilhelm Wolke und Fred Westphal „Regionalseminare für Mitglieder der Gesellenprüfungs-Ausschüsse“ an. Sie werden überwiegend in den Bäko-Genossenschaften stattfinden.


Artikel vom 17.03.2006
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