Saarland

Mit gesenktem Umlagesatz

IKK-Südwest-Direkt hält Beitragssatz bei 11,9 Prozent


Saarbrücken (gwe). Die IKK Südwest-Direkt senkt zum 1. Juli 2006 den Umlagesatz für die Lohnausgleichskasse der Arbeitgeber von 2,4 auf 1,8 Prozent. Dies hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 8. Mai 2006 beschlossen. „Damit werden rund 18.000 mittelständische Betriebe um 0,6 Beitragssatzpunkte bei den Lohnnebenkosten entlastet“, so Frank Spaniol, Vorstand der IKK Südwest-Direkt und Gerd Wohlschlegel, Geschäftsführer des Bäckerinnungsverbandes des Saarlandes.

Dies bedeutet beispielsweise für einen Betrieb mit 20 Arbeitnehmern (durchschnittlicher Bruttolohn = 2000 Euro) eine konkrete Ersparnis von 2880 Euro im Jahr.

Um die mit der Entgeltfortzahlung für arbeitsunfähige Arbeitnehmer verbundenen Ausgaben gleichmäßig zu verteilen, wurden für kleine und mittlere Unternehmen gesetzliche Ausgleichskassen geschaffen. Hierbei zahlt jeder beteiligte Betrieb eine bestimmte Summe, die prozentual von den gezahlten Löhnen beziehungsweise Gehältern berechnet wird, in die Kasse ein. Daraus wird dann bei Bedarf der überwiegende Teil der Aufwendungen des Betriebes für die Entgeltfortzahlung erstattet.

Gesetzlich sind alle Betriebe bis zu 30 Beschäftigten zur Teilnahme an diesem Ausgleichsverfahren verpflichtet. Seit 1. Januar 2006 gilt das auch für solche Betriebe, die von dem Ausgleichsverfahren bisher ausgeschlossen waren, weil sie nur Angestellte, nicht aber Arbeiter beschäftigten. Durch die Erweiterung des Umlageverfahrens auf Angestellte nehmen Unternehmen mit sehr unterschiedlichen Strukturen und damit auch Krankheitsrisiken am Erstattungsverfahren teil.

Diesem Umstand trägt die IKK Südwest-Direkt Rechnung und bietet ab 1. Juli 2006 neben dem Umlagesatz von 1,8 Prozent bei einem Erstattungssatz von 70 Prozent der Lohnaufwendungen zwei weitere Wahlmöglichkeiten für die beteiligten Arbeitgeber an. So kann sich der Arbeitgeber für eine 50-prozentige Erstattung entscheiden. Dafür müssen dann 1,3 Prozent des Arbeitentgeltes als Umlage aufgewandt werden. Bei einer 30-prozentigen Erstattung sind lediglich 0,8 Prozent als Umlage fällig. Ebenfalls zum 1. Juli 2006 wird der Umlagesatz mit einem Erstattungssatz von 100 Prozent der Lohnaufwendungen im Mutterschaftsfall (U2) von 0,2 auf 0,1 Prozent gesenkt.

Weiterhin stabil bleibt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung von 11,9 Prozent, den die IKK bereits im vergangenen Jahr gesenkt hatte.

Damit bietet die IKK einen der bundesweit günstigsten Beitragssätze und leistet entgegen dem Trend vieler Betriebs- und Ortskrankenkassen, die ihre Beitragssätze im Laufe des Jahres zum Teil kräftig erhöht haben, einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Region.


Artikel vom 29.06.2006
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