Berlin-Brandenburg
Mit effektiver Lobby- und Imagearbeit
Tagung der Berliner Bäckerinnung / Vortrag zu den Änderungen im Steuergesetz

Lenken die Geschicke der Berliner Bäckerzunft: Rendant Kurt Berning , Obermeister Hans-Joachim Blauert, Geschäftsführer Nikolaus Junker, Lars Siebert, Mitglied der Fachkommission, und Lehrlingswart Andreas Rösler (von links).
Viele Kleinbetriebe hätten nicht den finanziell notwendigen Spielraum, um ihre Lieferfahrzeuge umzurüsten bzw. sich einen neuen Transporter zu kaufen. Auf der Basis der Daten des Zentralverbandes zur Situation des deutschen Bäckerhandwerks von 2006 zog Blauert eine insgesamt positive Bilanz. Mit derzeit 115 Mitgliedern hat sich auch die Berliner Innung im letzten Jahr stabil entwickelt. „Wir haben unsere Käuferschichten gefunden,“ kommentierte der Obermeister die Lage. Das dokumentieren auch die gestiegenen Ausbildungszahlen mit 38 mehr Fachverkäufer/innen und 21 mehr Bäcker/innen. Bezüglich der erreichten Berufqualifikation gab Blauert leichte Entwarnung. Bei den Prüfungen im Februar 2007 hatten deutlich mehr Auszubildende erfolgreich bestanden, allerdings sei wegen mangelnder Motivation der Bewerber speziell die Verbundausbildung „ein leidiges Kapitel“. Als wichtige Highlights in der Lobbyarbeit der Innung nannte der Obermeister die mehrfache Präsenz der Zunft auf der Grünen Woche. Insbesondere die Gläserne Backstube sei erneut ein dicht umringter Publikumsmagnet gewesen. Zudem lobte er die guten Ergebnisse der Stollenprüfung zum Jahresende, an der sich 34 Betriebe beteiligt hatten. Von den 69 eingereichten Proben wurden 65 Prozent mit „sehr gut“ und „gut“ bewertet. Auch der Brötchentest von 43 Bäckereien in der ersten Januarwoche 2007 hatte gezeigt, dass die Handwerksbäcker überwiegend Qualitätserzeugnisse liefern. 70 Prozent der getesteten Erzeugnisse erhielten Bestnoten. Hans-Joachim Blauert appellierte an alle Mitglieder, an der Zertifizierung für das bundesweit einmalige Qualitäts-Logo „Goldene Brezel“ teilzunehmen. Diese Imagekampagne sei bereits von anderen Innungen positiv bewertet worden.
Im Mittelpunkt des anschließenden Fachvortrags stand die geplanten Änderungen in der Steuergesetzgebung. Thorsten Abraham, Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg, erläuterte Eckpunkte und Richtlinien betreffs der Investitionszulage in 2007, der Unternehmenssteuerreform 2008 und zum Themenkomplex Vererben und Verschenken. Bezüglich der allen Handwerkern bekannten Betriebsprüfungen informierte der Fachmann darüber, dass die Finanzämter seit 2002 ein Recht auf den digitalen Datenzugriff der Unternehmen hätten und inzwischen „technisch bestens aufgerüstet“ seien. Das zumeist verwendete Analyseprogramm IDEA beinhaltet verschiedene Varianten und kann mittels Suchbegriffen zielgerichtet nach Details recherchieren. Häufig würden die Ergebnisse zusätzlich mit auf der Basis von wissenschaftlich-mathematischen Prüfverfahren erstellten Methoden kombiniert, um sogenannte „Auffälligkeiten“ festzustellen. Vorsicht sei insbesondere im Hinblick auf vom Finanzprüfer vorgenommenen Umsatzschätzungen geboten, die generell zu hoch angesetzt würden. Bei Software-Veränderungen riet der Steuerberater den Anwesenden, unbedingt die Speicherprotokolle zum Nachweis aufzubewahren. Während aus Personalgründen und wegen des hohen Zeitaufwandes früher in Klein- und Mittelbetrieben statistisch betrachtet nur alle 20 Jahre eine Betriebsprüfung durchgeführt werden konnte, ermöglicht die moderne Datentechnik sehr viel kürzere Intervalle von ca. vier Jahren.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2007, wonach vererbte Immobilien ähnlich wie Bargeld und Wertpapiere bewertet und besteuert werden, könnten in Zukunft auch Betriebsübergaben problematischer und ggf. teurer werden. Bei Weiterführung des Unternehmens hat der Gesetzgeber zwar Entlastungsmöglichkeiten signalisiert, doch genaue Details werden erst Ende nächsten Jahres bekannt gegeben. Auch im Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform konnte der Experte keine wesentliche Vereinfachung oder einen Abbau von bürokratischen Hürden erkennen. Der 156-seitige Referentenentwurf enthält zahlreiche Änderungen, die erst neu in die Steuerpraxis umgesetzt werden müssten. So soll z.B. die Körperschaftssteuer gesenkt, dafür aber die Abschreibungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Auch die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter werde deutlich niedriger angesetzt: von 410 Euro auf 100 Euro. Von der Investitionszulage für die neuen Länder und Randgebiete profitiert vorzugsweise ohnehin das verarbeitende Gewerbe, weniger das Handwerk. Begünstigt werden zudem nur noch Neuanschaffungen. Ersatzinvestitionen und Fahrzeuge sind ausgenommen. Thorsten Abraham machte darauf aufmerksam, dass die Auslegung der „förderfähigen“ Maschinen und Anlagen vor Ort aber sehr individuell erfolge und empfahl deshalb den Innungsmitgliedern, vorab dennoch einen Förderantrag zu stellen. Sein Expertenfazit lautete: „Vieles wird anders, aber weniger wird einfacher!“ Innungsmitglied Karl-Heinz Prohassek ermunterte in der anschließenden Diskussion die Kollegen, gegen nachteilige Entscheidungen von Betriebsprüfern Einspruch zu erheben. Aus seiner 40-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit am Sozialgericht wusste er zu berichten, dass die Richter in zahlreichen Fällen, die Entscheidungen des Finanzamtes revidiert hätten.
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