Hessen

Landessiegerin Tatjana Schmitt geehrt

Bäckerinnung Darmstadt: Obermeister Schwob kritisiert die geringe Teilnahme


Weiterstadt (dtp). Als 15 Minuten nach Beginn der Herbstversammlung der Bäckerinnung Darmstadt gerade mal vier von 79 Betrieben anwesend waren, wurde Obermeister Rainer Schwob sehr deutlich: „Jammern können fast alle, aber kaum einer findet den Weg zur Versammlung.“ Darüber hinaus sei es beschämend einen so geringen Besuch zu erleben wo doch zusätzlich eine Landessiegerin ausgezeichnet werden solle. Die Zahl von zahlungsunfähigen Betrieben sei erschreckend. Es gebe nur wenige, die positiv agierten. Das gehe zum Teil schon so weit, dass Innung und Obermeister daran schuld seien, dass es ihnen so schlecht gehe oder dass ihre Lehrlinge die Abschlussprüfung nicht bestünden.

Die so angesprochene Verkäuferin Tatjana Schmitt war mit Ausbilder, Mann und Nachwuchs anwesend. Schwob würdigte ihre erbrachte Leistung von „absolut sehr gut“ schon bei der Lehrabschlussprüfung und fügte an, so etwas an Leistung habe er noch nicht erlebt. Viele Meister hätten sogar Probleme, mit ihr mit zuhalten.

Reiner Jung von der Bäko Süd-West dankte für Interesse und Einsatz, auch dem Ausbilder Hans-Günter Barthel (Büttelborn) sowie Eltern und Ehemann für Unterstützung der jungen Frau. Sie hatte sogar ihre Ausbildung wegen der Schwangerschaft einige Zeit unterbrochen. Jung betonte, er habe als Sachwalter des Förderungsfonds der Bäko Süd-West noch nie eine derartig hohe Leistung auszeichnen können. Jung überreichte den Förderpreis in Form eines Schecks.

Anschließend stellte Jung dar, wo und wie speziell in der Niederlassung Weiterstadt in der letzten Zeit investiert wurde. Insgesamt habe die Bäko Süd-West in diesem Jahr bereits 1,45 Mio. Euro investiert. Das, ohne eine Bank bemühen zu müssen, alles aus dem Cash-Flow. Er wies weiter darauf hin, dass der September 2005 der umsatzstärkste Monat gewesen sei. Die Konjunktur ziehe wieder an, das habe sich zum Beispiel auch während der Herbst-Hausmesse gezeigt.

Unternehmensberater Dr. Wolfgang Gast sprach zum Thema Befreiung aus der Sozialversicherung und Rückholung zu viel bezahlter Beiträge in den Fällen, wo Familienangehörige der Betriebsinhaber als Mitunternehmer eingestuft werden. Eklatantes Beispiel dafür sei, dass eine mitarbeitende Meisterfrau als Angestellte geführt und ihr im Falle einer Betriebssschließung kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dr. Gast bot an, in Fällen in denen Unsicherheit oder Zweifel vorhanden sind mit seinem Team in die Betriebe zu kommen und im Einzelfall zu klären, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht.


Artikel vom 03.11.2005
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