Regional
Kein Tarif, aber Löhne moderat anpassen
Empfehlung der Innung Hannover: Widerspruch gegen Beitragsveranlagung der BG

Auf der Versammlung der Bäckerinnung wurde verkündet, dass die anwaltliche Rechtsvertretung künftig jeder Unternehmer in Eigenregie organisieren muss. Die Innung bietet aber weiterhin Rechtsberatung. Fotos: Pusen Fotos: Pusen
:Hannover (pu). Gravierende Veränderungen stehen bei der Bäckerinnung Hannover ins Haus. Wie Obermeister Cord Buck auf der Jahreshauptversammlung mitteilte, zieht die Geschäftsstelle zum 1. Juli 2008 in neue zwei Stockwerk höher gelegenen Räume beim Bäckerinnungsverband Niedersachsen/Bremen ein. Gekündigt hat der Vorstand die anwaltliche Rechtsvertretung. Sie erforderte allein jährlich einen Aufwand von 25.000 Euro. Die Geschäftsführerin beider Verbände, Bettina Emmerich-Jüttner, steht jedoch weiterhin für die Beratung in Arbeitsrechtsfragen zur Verfügung. Eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht muss künftig jeder Betrieb für sich organisieren.
Werbewirksame Aktivitäten
An herausragenden Veranstaltungen forciert die Innung in diesem Jahr ein „Kinderfest auf dem Trammplatz“ am 22. August. Gemeinsam mit dem Bäckerfachverein und dem Verband Hannoverscher Köche sind ein öffentliches Schaubacken und der Verkauf von Kuchen und Gebäck angesagt. Für die Präsentation und Absatz benötigt die Innung 120 bis 140 Bleche Kuchen. Der finanzielle Erlös der Aktion ist für die Kampagne „Kinder gegen Gewalt auf Schulhöfen“ bestimmt. Ferner beteiligt sich in diesem Jahr die Innung Hannover mit dem Bäckerfachverein am großen Schützenfestumzug am 6. Juli.
Nach kraftvollem Gesang der Bäckersänger behandelte Buck die aktuellen Themen. Dazu zählte der Eingang der neuen Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten. Gegen sie ist ein Widerspruch angebracht, weil gegen den Willen der Branche die Gefahrenbereiche Bäckerei und Verkauf zum einheitlich heraufgesetzten Satz erfolgte. Dadurch sind höhere Beiträge vorprogrammiert.
Zur Feinstaubverordnung in der Landeshauptstadt Hannover sagte der Obermeister, dass man zunächst bis zum Sommer abwarten solle, ob nicht doch noch Änderungen erfolgen.
Keine Einigung mit der NGG
Keine Einigung erzielte der BIV Niedersachsen/Bremen mit der Gewerkschaft NGG über einen neuen Lohntarifvertrag. Auch eine Einigung über eine „Mindestlohnvereinbarung nach dem Entsendungsgesetz“ fand nicht statt. Daher riet Buck den Betriebsinhabern, eine „moderate Lohnanhebung“ für ihre Mitarbeiter vorzunehmen.
Brandneue steuerliche Fragen behandelte Steuerberater Carsten Klingebiel von der Sozietät Gehrke. Seinen Ausführungen zufolge ist das Ziel der Unternehmenssteuerreform die „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Konzert“.
Daher erfolgte die Senkung der Kapitalertragssteuer von 25 auf 15 Prozent plus Soli. Im Rahmen der Gegenfinanzierung tauchen eine Reihe gravierender steuerlicher Änderungen auf. Die Gewerbesteuermesszahlen steigen vom 1,8- zum 3,8-fachen. Nicht entnommene Gewinne sind erst nach ihrer Entnahme zu versteuern. Neu ist die Hinzurechnung von 50 Prozent der Dauerschuldzinsen, 65 Prozent der Mieten, Pachten und Immobilieneinnahmen sowie von 25 Prozent der Lizenzeinnahmen zu den Gewinnen.
„Sie müssen jedoch mit einer erheblichen Steigerung Ihrer Gewerbesteuerzahlungen rechnen“, so Klingebiel. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind nur noch bis 150 Euro sofort abzugsfähig (bisher 410 Euro). Beträge bis 1000 Euro sind in einem Pool zusammenzufassen und jeweils 20 Prozent fünf Jahre abzuschreiben.
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