Niedersachsen

Kammer mit mehr Befugnis

Verstöße gegen HWO bezüglich Berufsbildung ahnden


Hannover (ke). Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, den Wirtschaftskammern eine erweiterte Zuständigkeit für die Berufsausbildung zu übertragen. Waren die Kammern bisher für die Überwachung der Berufsausbildung zuständig, werden sie vom 1. August 2005 an auch Verstöße gegen das Berufsausbildungsgesetz und die Handwerksordnung ahnden können. Dabei handele es sich in erster Linie um Verfehlungen im persönlichen Bereich der Ausbildenden oder aber in der mangelnden Eignung der Betriebsstätte als Ausbildungsstätte.

Die Kammern selbst gehen von etwa 250 Verfehlungen dieser Art im Jahr aus. Bei rund 120.000 Ausbildungsplätzen wären dann lediglich 0,21 Prozent der Ausbildungsverhältnisse von einer derartigen Kammerentscheidung betroffen, ob gegebenenfalls einem Ausbilder oder Ausbildungsbetrieb die Eignung zum Ausbilden entzogen werden müsse. „Die Kammern sind erster Ansprechpartner ihrer Mitgliedsbetriebe und fachlich sowie personell bestens in der Lage, Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz nötigenfalls zu ahnden. Die erforderlichen Ermittlungen haben sie ohnehin zu führen. Künftig liegt das gesamte Verfahren in einer Hand. Es kann schneller und direkter abgewickelt werden”, sagte Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann. Die Rechtsaufsicht verbleibt beim Kultusministerium.

Das Berufsbildungsgesetz und die ausbildungsrelevanten Vorschriften der Handwerksordnung waren zum 1. April 2005 novelliert worden. Im Bundesratsverfahren folgten der Bund und die übrigen Länder der Initiative Niedersachsens zur Delegation der Aufgaben an die Kammern.


Artikel vom 28.07.2005
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