Nordrhein-Westfalen

Innovationsberatung und Schutzrechte

Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH) bietet Beratungsgespräche


Düsseldorf (p). Innovativen Handwerksbetrieben bietet der Technologie-Transfer-Ring Handwerk NRW (TTH) regelmäßig Beratungsgespräche zu gewerblichen Schutzrechten an. Ausgenommen sind Rechtsberatungen, die in der Zuständigkeit von Patentanwälten liegen. Diese Beratungsgespräche sind für Unternehmen gedacht, die sich mit Entwicklungsvorhaben beschäftigen, die möglicherweise durch Anmeldung gewerblicher Schutzrechte – Patent oder Gebrauchsmuster – abgesichert werden sollen. Ein Schwerpunkt der Gespräche beim TTH ist die strategische Ausrichtung mit Blick auf eine möglichst schnelle und erfolgreiche Vermarktung der Innovation. An den Unterredungen nehmen bei Bedarf auch externe Experten teil. Die Vertraulichkeit ist garantiert.

Damit die Beratungsgespräche optimal vorbereitet werden können, sollte vorher ein kurzer Fragebogen zum Unternehmen und der Entwicklung ausgefüllt werden. Er kann beim TTH angefordert werden (Fax: 0211/ 93046 04). Sollten bei der Bearbeitung des Fragebogens Probleme auftreten: Dipl.-Ing. Peter Tönnes, Leitstelle des TTH, Tel.: (02 11) 30108-350.

In den Beratungen wird auch geprüft, ob das Innovationsvorhaben durch die INSTI-KMU-Patentaktion gefördert werden kann. Sind die Zugangsvoraussetzungen dafür gegeben, können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss für ihre Schutzrechtsanmeldung erhalten. Eine der Vorgaben ist, dass der Betrieb in den letzten fünf Jahren kein Schutzrecht angemeldet hat. Weitere Informationen über die INSTI-KMU-Patentaktion erhalten Sie ebenfalls beim TTH.

Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks in NRW. Sie unterstützt diese Organisationen bei Fördermaßnahmen und koordiniert die Aktivitäten auf Landesebene, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der fast 160.000 Handwerksunternehmen nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus berät die LGH die Landesregierung bei deren Maßnahmen zur Mittelstandsförderung und übernimmt Aufträge für öffentliche Förderungen und Projekte.

Ansprechpartner für weiterführende Fragen ist: Harald Siebert

Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Landes-Gewerbeförderungsstelle des

nordrhein-westfälischen Handwerks

Auf´m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Tel.: (0211) 30108-321

Fax: (0211) 30108-530

E-Mail: siebert@lgh.de


Artikel vom 11.08.2005
Drucken 

Weitere Nachrichten aus Regional vom 11.08.2005:

Eine solide Basis fürs Unternehmertum
Mit neuem Verwaltungsrat
Junge Meister als Nachfolger gefragt
Mitarbeiter als Erfolgsfaktoren nutzen
Gemeinsam gefeiert
Bei der Torte geschwächelt
Erfolgreich auf Meisterkurs gebracht
Durchschnittlich gute Leistungen gezeigt
Ein explosives Thema
Mit PIN-Backwaren zeigen, was drin ist

Kommentare

Aktuelle Meldungen aus Regional


Abonnenten Bereich



Hilfe




Rezept der Woche

Tomaten-Brötchen
Rezept der Woche Gebäck mit Haferkleie und getrockneten Tomaten mehr ...




ABZ Newsletter

Nutzen Sie als Abonnent kostenlos unseren wöchentlichen Informationsdienst per E-Mail.

Jetzt anmelden!