Baden & Württemberg

IKK senkt Umlagesätze

Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten


Ludwigsburg/Wiesbaden (p). Zum 1. August 2006 senkt die Innungskrankenkasse (IKK) Baden-Württemberg und Hessen ihre Umlagesätze bei Krankheit und Mutterschutz. Das hat der Verwaltungsrat des Spezialversicherers für Handwerk und Mittelstand heute in Wiesbaden beschlossen. Der Grund für diesen überaus erfreulichen Schritt: Die IKK gibt die Überschüsse ihrer soliden und positiven Finanzentwicklung in den Umlagekassen direkt an die Arbeitgeber weiter. Mit dieser Senkung um bis zu 23 Prozent können mehr als 84.000 Arbeitgeber aus Handwerk und Mittelstand in Baden-Württemberg und Hessen ihre Lohnnebenkosten deutlich senken.

Die Umlage U 1 (Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit) sinkt um 4 Beitragszehntel von 2,4 Prozent auf 2,0 Prozent bei 70 Prozent Erstattung. Der ermäßigte Umlagesatz, der insbesondere für Betriebe mit geringem Krankenstand interessant ist, wird um 2 Beitragszehntel von 0,9 Prozent auf 0,7 Prozent bei 30 Prozent Erstattung gesenkt.

Seit dem 1. Januar bietet die IKK Baden-Württemberg und Hessen allen umlagepflichtigen Arbeitgebern diesen ermäßigten Umlagesatz in der IKK-Ausgleichskasse an. Eine Gesetzesänderung hatte das zu Jahresbeginn möglich gemacht: Am Ausgleichsverfahren für Ausgaben bei Krankheit (der so genannten Umlage U1) nehmen Arbeitgeber teil, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Der Umlagesatz U 2 (Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschutz) sinkt von 0,09 Prozent auf 0,07 Prozent bei 100 Prozent Erstattung.

Rund 725.000 Menschen sind bei der IKK Baden-Württemberg und Hessen versichert. Mehr als 84.000 Betriebe melden zum Spezialversicherer des Handwerks in Baden-Württemberg und Hessen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 13,6 Prozent. Die zweitgrößte Innungskrankenkasse Deutschlands gehört zu den Top 25 der gesetzlichen Krankenversicherung mit rund 100 KundenCentern, Geschäfts- und Betreuungsstellen.


Artikel vom 27.07.2006
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