Bayern

Grundkriterien definiert

Stadt München genehmigt drei Tische vor dem Laden


München (ke). Das Kreisverwaltungsreferat der bayerischen Landeshauptstadt hat jetzt einen klaren Trennungsstrich durch eine gastronomische Grauzone gezogen, damit Metzger, Bäcker und Lebensmittelhändler künftig wissen, wie weit die Verköstigung ihrer Gäste gehen darf, ohne dass sie dafür ein baunutzungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beantragen müssen.

Wer die Grundkriterien erfüllt, erspart sich den Gang zur Lokalbaukommission. Damit hat sich die Münchner Ordnungsbehörde auf ein Minimum ihrer Möglichkeiten zurückgezogen, auch weil dem Wunsch verschiedener Lebensmittelhändler der Protest vieler Gastwirte entgegen standen. Letztere sahen in der Ausbreitung der kleinen Gastronomie eine Bedrohung ihrer Existenz. Schließlich seien rechtlich vollwertige Lokale verpflichtet, eine Gaststätten-Genehmigung zu beantragen und unter anderem für Toiletten und Parkplätze zu sorgen.

Für die Klein-Gastronomie haben sich die Behörden gleich auch einen neuen Namen ausgedacht: „Sitzbagatelle“. Hiernach darf ein Lebensmittel-Laden eine Freischankfläche von nicht mehr als 6,5 m² und 1,60 m Tiefe betreiben und dort maximal drei Tische mit neuen Stühlen aufstellen. Das Angebot darf nur aus Speisen und alkoholfreien Getränken bestehen, die auch über den Ladentisch verkauft werden. Die Gäste müssen sich ausschließlich selbst bedienen. Stehtische sind nicht erlaubt, weil sie eine größere Gästezahl anziehen könnten, die dann die Fußgänger auf dem Gehsteig behindert. Wer künftig eine derartige Imbisszone betreiben will, muss dafür nur noch einen Antrag beim Kreisverwaltungsreferat einreichen. Die „Sondernutzung“ wird dann, wie es heißt, „bei ausreichend Platz gegen Gebühr innerhalb von einer oder zwei Wochen“ genehmigt“. Wer mehr will, muss auch eine Mehrzahl von Kriterien erfüllen, denn dann gelte der Betrieb als Gaststätte.

Von Seiten der Gastwirte kam zudem die Kritik, dass sich Anbieter des kleinen Imbisses häufig um die Pflicht des erhöhten Mehrwertsteuersatzes drücken. Dem widerspricht die Handwerkskammer vehement. HWK-Präsident Heinrich Traublinger in einer Pressemeldung: „Die Ernährungshandwerke kennen sehr wohl die vorgeschriebenen Mehrwertsteuergesetze und wenden diese auch an“.


Artikel vom 02.08.2007
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