Baden & Württemberg

Fusion wurde einstimmig abgelehnt

Bäckerinnung Bretten bleibt eigenständig / Betriebskontrollgebühren ein Thema


Bretten (biv). Obwohl Obermeister Werner Autenrieth im Frühjahr durch den verheerenden Brand im Haus seiner Bäckerei ein großer Schicksalsschlag ereilt hatte, konnte nun die turnusgemäße Jahreshauptversammlung der Bäckerinnung Bretten bei sehr gutem Besuch stattfinden.

In dem Jahresrückblick konnte OM Autenrieth auf zahlreiche Aktivitäten zurückblicken, wobei insbesondere der Beteiligung am Neujahrsempfang der Melanchtonstadt Bretten eine besondere Bedeutung zukam; dies auch deshalb, weil in diesem Jahr Oberbürgermeister Paul Metzger das historische Zunftbuch überreicht worden war. Autenrieth berichtete, dass man die Gesellen- und Abschlussprüfungen in enger Kooperation mit der Bäckerinnung Karlsruhe durchführe, eine Fusion sei jedoch nach seiner Ansicht nicht sinnvoll, da man insbesondere die eigenständige Vertretung vor Ort nicht aufgeben solle. In der sich später anschließenden Abstimmung sprachen sich alle anwesenden Mitglieder nach kurzer Diskussion dafür aus, die Eigenständigkeit der Innung Bretten zu erhalten. Als zuständiger Kassenführer konnte schließlich Bäckermeister Friedbert Stiefel den Jahresabschluss mit einem erfreulichen Jahresüberschuss ausweisen, die Entlastung erfolgte n einstimmig.

Die neue EU-Hygieneverordnung stand im Mittelpunkt der Ausführungen von Geschäftsführerin Ute Sagebiel-Hannich. Die Rednerin konnte darauf verweisen, dass nationale Branchenleitlinien ihre Gültigkeit behalten – und aus diesem Grund die nunmehr redaktionell überarbeitete Hygiene-Leitlinie des Zentralverbandes die maßgebliche Handlungsanleitung für die Betriebshygiene darstelle. Jedoch müssten sich die Bäckereien auf strengere Anforderungen der Lebensmittelüberwachung einstellen. So werden von den Aufsichtsbehörden regelmäßig Reinigungspläne und die Aufzeichnung von Temperaturkontrollen gefordert.

Grundsätzlich entscheidend sei für die Betriebe jedoch die Gewährleistung der einwandfreien Basishygiene. Wenn diese sichergestellt sei und der Betrieb nachweisen könne, dass er gemäß den Grundsätzen der Hygieneleitlinie des Zentralverbandes verfahre, könnten die Kontrolleure insbesondere bei Kleinbetrieben keine überspannten Anforderungen an eine zusätzliche Dokumentation stellen.

Ein Ärgernis seien weiterhin die Gebührenerhebung für Betriebskontrollen durch die Aufsichtsbehörde. Man sei offensichtlich dazu übergegangen statt Bußgeldbescheiden verwaltungsrechtliche Gebührenbescheide auf fragwürdiger Rechtsgrundlage zu erlassen. Zur Eindämmung dieser Praxis habe der Bäckerinnungsverband Baden in einzelnen Landkreisen und im zuständigen Ministerium entsprechende Gespräche geführt. Ein Musterwiderspruchsverfahren sei eingeleitet worden. Fest stehe bisher, dass die mängelfreie Kontrolle auch in Zukunft gebührenfrei bleiben solle.


Artikel vom 10.08.2006
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