Niedersachsen
Feuerwehrleute frei stellen
Hannover (pu). Werden die Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr zu einem Brand gerufen, dann sind diese von der Arbeit freizustellen. Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz besitzt der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Kosten des Arbeitsausfalles geltend zu machen. In Leer forderte der Inhaber eines Handwerksbetriebes während eines Großbrandes eine zum Einsatz gerufene Feuerwehrfrau telefonisch an und verlangte ihren sofortigen Arbeitsantritt. Sonst würde sie entlassen. Das bezeichnete der Leeraner Stadtbrandmeister Thomas Wilbers als ausgesprochenen Gesetzesverstoß und eine Riesensauerei. Leider gebe es immer wieder Beispiele, dass Arbeitgeber nicht erbaut sind, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Feuerwehr angehören. Dabei nehme die Einsatzleitung bei Alarmierungen Rücksicht darauf, wie viele Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Kurzum: Die Feuerwehr erwartet Verständnis für das erforderliche Freistellen ihrer Einsatzkräfte, wenn sie zu einem Brand – Tag oder Nacht – gerufen werden.
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