Niedersachsen
Den Kombi-Lohn kreiert
Hannover (pu). Die Schaffung und Besetzung zusätzlicher Arbeitsplätze bezuschusst das Land Niedersachsen durch den neu eingeführten Kombi-Lohn. Dabei erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss bis 400 Euro pro Monat (bei Teilzeit bis 200 Euro).
Der Arbeitnehmerzuschuss beträgt bis zu 200 Euro pro Monat und 40 Euro je zusätzlichem Familienmitglied (bei Teilzeit bis 100 Euro plus 20 Euro).
Ferner wird ein Qualifizierungszuschuss für externe Qualifizierung des Arbeitnehmers bis zu 2000 Euro einmalig gezahlt. Die Förderdauer beträgt bei unbefristeter Beschäftigung maximal zehn Monate, bei befristeter maximal sechs Monate.
Eine Förderung erhalten Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die Arbeitslosengehalt II (Hartz IV) beziehen, Jugendliche bis 25 Jahre und ältere ab 50 Jahre werden vorrangig gefördert.
Dabei muss es sich um die Aufnahme einer Sozialversicherungs-Beschäftigung (Vollzeit mindestens 35 Wochenstunden, Teilzeit mindestens 15 Wochenstunden) mit ortsüblicher Bezahlung handeln. Die Arbeitsverhältnisse können nur gefördert werden, wenn sie länger als drei Monate dauern. Der Arbeitsplatz muss zusätzlich sein.
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