Saarland
Beschwerdestelle ist einzurichten
Saarbrücken (hk). Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Im Ergebnis habe das AGG, so die Handwerkskammer des Saarlandes, mit seinen Regelungsbereichen auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Es bestehe die Verpflichtung, dieses Gesetz von Arbeitgeberseite anzuwenden. Wenn ein Beschäftigter im Rahmen des AGG eine mögliche Benachteiligung geltend machen will, so hat er dies zuerst über eine so genannte Beschwerde vorzutragen. Eine entsprechende Beschwerdestelle ist daher in jedem Betrieb einzurichten.
Weitere Nachrichten aus Regional vom 28.09.2006:
Weniger Ertrag und bessere Qualität
Es geht wieder aufwärts
Neuer Tarifvertrag in NRW
Kundennähe wird groß geschrieben
Kreative Ver- packungsideen
Webseiten für Unternehmen
Finanzierung im Handwerk
43 neue Fachkräfte hat das Land
„Insgesamt hohes Niveau“
Ein besonderes Erlebnis

RSS

Zur Bildergalerie "Backkongress 2011"